Die Amtszeit von Oberbürgermeister Christian Ude endete nach über 20 Jahren am 30. April 2014.
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Sehr geehrter Herr Ude,
Ich möchte Sie gerne etwas fragen.
Darf man eine Zwerg Netzpython (Python reticulatus jampeanus) in Bayern ohne eine Genehmigung halten?
Begründung:
Da der Zwerg Netzpython (200-250 cm) deutlich kleiner bleibt als der Normale Netzpython (400-700 cm) und somit dem Hälter nicht gefährlich werden kann. Da die Schlange mit regelmäßigen hantieren auch ruhiger wird.
Und mit professionellen Hand griffen auch nicht beißt.
Ich freue mich auf ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Christian Müller
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