Sehr geehrter Herr Mentjes,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Zuständig für den „Bombenkrater“ ist jedoch nicht die Stadt, sondern das Landratsamt München, das gegenüber der Grundstückseigentümerin Landeshauptstadt München schriftlich angeordnet hatte, die illegal dort errichtete Radsportanlage (Geländemodellierungen und Materialien) zu beseitigen. Auch der Isartalverein hatte dem Landratsamt gegenüber seine Zustimmung zu den angeordneten Maßnahmen erklärt. Die widerrechtlich errichtete BMX-Anlage wurde ab 16.3.2009 entsprechend der Weisung des Landratsamtes entfernt und das Areal wieder bepflanzt.
Ziel der Anordnung des Landratsamts war es, der fortschreitenden Schädigung des wertvollen Schlucht- und Hangmischwaldes entgegen zu wirken. Der „Bombenkrater“ liegt im Landschaftsschutzgebiet „Isartal“ und im europäischen FFH-Schutzgebiet „Oberes Isartal“ und ist zudem als Bannwald und Bodenschutzwald ausgewiesen. Es handelt sich also um ein besonders schützenswertes Areal. Die Naturschutzbelange, die dort zu beachten sind, werden vom Landratsamt München bzw. Amt für Landwirtschaft und Forsten in Ebersberg vertreten und überwacht.
Nach dem Baureferat vorliegenden Presseinformationen beabsichtigen die Gemeinde Grünwald und das Landratsamt München die Bikerinnen und Biker bei ihrer Suche nach geeigneten Grundstücken alternativ zum "Bombenkrater" außerhalb Münchens zu unterstützen.
In München bietet die Stadt seit einiger Zeit im Bereich zwischen der Neuherbergstraße und der Nordheide einen offiziellen, öffentlichen BMX-Parcours an, der für alle Bike-Fans geeignet sein dürfte. Darüber hinaus beabsichtigt das Baureferat, in den nächsten Jahren im Stadtgebiet verteilt weitere BMX-Parcours anzulegen.

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