Sehr geehrter Herr Geyer,
grundsätzlich stellt das Anbringen von Visitenkartenwerbung von Autoankäufern an Kraft-fahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsgrund eine unerlaubte Sondernutzung dar.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der fünf Münchner Bezirksinspektionen des Kreis-verwaltungsreferats sowie der örtlichen Polizeiinspektionen achten daher im Rahmen der dienstlichen und personellen Möglichkeiten auf entsprechende Vorkommnisse.
Gegen die Verantwortlichen werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die im Regelfall mit der Verhängung eines Bußgeldes abgeschlossen werden. Je nach Einzelfall kann für die unerlaubte Sondernutzung auch noch zusätzlich eine Sondernutzungsgebühr erhoben werden.
Die Stadtverwaltung geht also durchaus gegen die Visitenkartenwerbung der Autoankäufer vor. Zwangsläufig bleibt allerdings ein Teil der irgendwo im Stadtgebiet vorgenommenen, unzulässigen Werbemaßnahmen unentdeckt.
Falls Ihnen konkrete Erkenntnisse über Fälle von Visitenkartenwerbung vorliegen, können Sie diese natürlich jederzeit bei einer Bezirks- oder Polizeiinspektion zur Anzeige bringen.
Mit freundlichen Grüßen

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am 28. November 2013
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am 29. November 2013
2.
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