Sehr geehrter Herr Neumeier,
das Kreisverwaltungsreferat hat vor Ort in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss und der Polizei Verkehrsregelungen getroffen, die das Parken im Umfeld der Hotels regeln. Die Überwachung vor Ort fällt in den Zuständigkeitsbereich der Polizei. Diese kontrolliert die Einhaltung der Regelungen im Rahmen ihrer personellen Kapazitäten.
Nach den Feststellungen des Referats für Gesundheit und Umwelt werden die Kiesflächen zum Parken bzw. Abstellen von Fahrzeugen genutzt. Eine Grundwasserverunreinigung ist hierdurch nicht zu besorgen. Schrott-Kfz, gegen die das RGU im Vollzug der abfallrechtlichen Bestimmungen vorgehen könnte, waren zum Zeitpunkt einer Ortsbesichtigung nicht festzustellen. Gegen die Nutzung des Grundstücks als Abstellfläche für Pkw's könnte zivilrechtlich durch den Grundstückseigentümer vorgegangen werden, seitens des RGU besteht diesbezüglich jedoch keine rechtliche Handhabe.“
Mit freundlichen Grüßen

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