Sehr geehrter Herr Maier,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. März, in der Sie ein wichtiges Thema ansprechen.
Nach dem Tierschutzgesetz bedürfen Tierversuche an Wirbeltieren der behördlichen Genehmigung oder unterliegen der Anzeigepflicht. Zuständige Behörde ist jeweils die Regierung von Oberbayern. Eine Tierschutzethik-kommission unterstützt die Regierung von Oberbayern bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen, indem sie die Tierversuchsanträge kritisch prüft und ein Votum für oder gegen die Durchführung des Tierversuchsvorhabens abgibt. In den Tierversuchsanträgen hat der Antragsteller u. a. den Zweck, die Unerlässlichkeit des Tierversuchsvorhabens sowie die ethische Vertretbarkeit der zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere darzulegen und wissenschaftlich zu begründen.
Die an den Kliniken und Instituten der LMU in Großhadern durchgeführten genehmigungs- bzw. anzeigepflichtigen Tierversuche sind von der Regierung von Oberbayern genehmigt bzw. bei der Regierung von Oberbayern angezeigt.
Zudem obliegt dem Städtischen Veterinäramt München, als unterster Fachbehörde, die Überwachung der Versuchstierhaltung und der Versuche im Hinblick auf die antragskonforme Durchführung. Alle Tierversuchseinrichtungen des Klinikums Großhadern wurden im Jahr 2011 vom Städtischen Veterinäramt München überprüft. Es wurden dabei nur vereinzelt geringfügige Mängel bezogen auf die Haltung (z.B. Luftfeuchtigkeit) festgestellt.
Darüber hinaus vertreten mehrere vom Klinikum Großhadern bestellte Tierschutzbeauftragte die Belange des Tierschutzes im Rahmen von Tierversuchen und achten auf die Einhaltung von Vorschriften und Auflagen im Interesse des Tierschutzes.
Ihr Anliegen wurde zusätzlich an die für die Genehmigung der Tierversuche zuständige Regierung von Oberbayern Sachgebiet 54 – Tierschutz, Maximilianstr. 39, 80538 München weitergeleitet mit der Bitte, zu Ihrem Anliegen Stellung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen

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