Sehr geehrter Herr Lieberwirth,
in Ihrer Anfrage thematisieren Sie einen starken Heckenschnitt in der Hof- angerstraße. Da Sie kein konkretes Grundstück benennen, konnte dies vor Ort von einem Mitarbeiter des Referates für Stadtplanung und Bauordnung - Untere Naturschutzbehörde nicht überprüft werden.
Sicherlich haben Sie grundsätzlich Recht, dass durch zu starke Schnittmaß- nahmen Gehölze geschädigt werden können. Es kommt dabei aber auf viele Umstände an, die es dabei zu berücksichtigen gilt, wie z. B. Art und Gesund- heitszustand des Gehölzes sowie Umfang der Maßnahmen.
In der Regel regenerieren sich Laubhecken relativ schnell, Nadelholzhecken schließen Lücken bei starken Schnitte jedoch kaum wieder. Frost kann den Gehölzen bei Schnittmaßnahmen im Oktober erfahrungsgemäß wenig Schaden zufügen. Die von Ihnen angesprochenen Vogelarten bebrüten in der Regel gebaute Nester nur einmal. Auch verstößt der von Ihnen genannte Heckenschnitt im Oktober nicht gegen die Verbote des Allgemeinen Arten- schutzes nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz, da dies im Zeitraum von 1.10. bis 28.02. unproblematisch ist.
Sollte es sich bei der Hecke um ausgewachsene Gehölze mit relativ großen Stammumfängen gehandelt haben, können Sie sich gerne an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Untere Naturschutzbehörde (plan.ha4-naturschutz@muenchen.de) wenden, damit ein möglicher Verstoß gegen die Baumschutzverordnung geprüft werden kann.
Mit freundlichen Grüßen

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am 20. Oktober 2012
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am 03. November 2012
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am 13. November 2012
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