Sehr geehrte Frau Poldrugac,
was den Forstenrieder Park angeht, muss ich Sie leider enttäuschen. Er liegt außerhalb der Münchner Stadtgrenzen, deshalb ist die Stadt hier nicht zuständig und kann hier auch keine Regelungen erlassen. Nachdem der Forstenrieder Park gemeindefreies Gebiet ist, müsste hierfür das Landratsamt München zuständig sein.
Wo die Stadt tatsächlich zuständig ist, ist bereits viel in Ihrem Sinne geschehen. In den städtischen Grünanlagen gelten bereits Beschränkungen für das Mitführen und Freilaufenlassen von Hunden: So dürfen Hunde auf Kinderspielplätzen sowie auf den mit grünen Pollern gekennzeichneten Spiel- und Liegewiesen, Zieranlagen und Biotopen grundsätzlich nicht mitgeführt werden. Auf den Wegen um diese Bereichen herum müssen sie außerdem an die Leine. Darüber hinaus gilt in den Freibadegeländen ein allgemeines Verbot für Hunde. Die Einhaltung dieser Regelungen wird von der städtischen Grünanlagenaufsicht kontrolliert und Verstöße mit einem Verwarnungsgeld geahndet.
Einen generellen Leinenzwang gibt es nur für Kampfhunde gemäß der Bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit.
Im Einzelfall steht der Sicherheitsbehörde bei aggressiven Hunden, unabhängig von Größe und Rasse, aber eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Verfügung – vom Leinen- und/oder Beißkorbzwang über die Anordnung der sicheren Verwahrung bis hin zur Wegnahme des Hundes. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass konkrete Vorfälle bei der Polizei angezeigt oder aber der zuständigen Dienststelle mitgeteilt werden. In München ist das das Kreisverwaltungsreferat, HA I / 22, Ruppertstraße 11, 80466 München, Telefon 233-4 46 47 oder -4 42 49, Telefax -4 46 42, E-Mail: ordnung.kvr@muenchen.de.
Mit freundlichen Grüßen

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