Sehr geehrte Frau Nikol,
Ihr Engagement für Ihre Freundin beeindruckt mich sehr. Ich kann mir gut vorstellen, dass deren Lebenssituation für sie sehr belastend ist. Noch dazu, wenn man nichts unversucht lässt, nach einem unverschuldeten Ausscheiden aus dem Arbeitsleben wieder in Arbeit zu kommen, das Ergebnis aber eine Absage nach der anderen ist.
Als Oberbürgermeister werde ich sehr oft mit den Schwierigkeiten benach- teiligter Menschen oder auch Gruppen konfrontiert. Auch mit der Frage, „ob es nicht einen Platz bei der Münchner Stadtverwaltung gibt?“.
Als Arbeitgeberin ist die Stadt schon lange sehr bemüht, Menschen mit einer Behinderung die gleichen Chancen wie Menschen ohne Behinderung zu bieten, wenn eine Stelle zu besetzen ist. Deshalb verwenden wir bereits seit Jahren mit der Zustimmung des Münchner Stadtrates bei allen Stellenaus- schreibungen den von Ihnen bereits zitierten Schwerbehindertenzusatz. Und dass dieser Zusatz nicht eine reine Alibi-Funktion hat, sondern eine klare Absichtserklärung ist, zeigt unsere Schwerbehindertenquote von über 7,4 Prozent. Damit liegt die Stadt München nicht nur deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtquote von fünf Prozent, sondern auch bundesweit mit an der Spitze der Kommunen, die versuchen Inklusion vorzuleben.
Ihre Hoffnung auf ein Arbeitsplatz-Kontingent für benachteiligte Gruppen muss ich leider enttäuschen. Ihre Freundin kann sich jederzeit bei uns bewerben. Bei allem Verständnis und einer sehr wohlwollenden Integrationsvereinbarung mit unseren schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind auch wir an gesetzliche Vorschriften gebunden, nämlich an den „Grundsatz der Besten- auslese“. Dieser sieht vor, dass schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber nur bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles bevorzugt werden dürfen. Das garantiert, dass auch Andere in einem Stellenbesetzungsverfahren nicht benachteiligt werden.
Jede Stelle, die neu besetzt wird, wird mit einem Anforderungsprofil ausge- schrieben. Zum Bewerbungsverfahren können alle zugelassen werden, die diese Anforderungen erfüllen. Hier sieht das Grundgesetz als zwingende Kriterien „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung“ vor. Im Falle einer zulässigen Bewerbung wird jede und jeder Schwerbehinderte zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, egal, auf welchen Platz sie oder er aufgrund der Bewerbung eingestuft wurde. Bei den Vorstellungsrunden ist dann immer ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung vertreten.
Leider haben Sie nichts zu den beruflichen Qualifikationen Ihrer Freundin geschrieben, was es uns schwer macht, einzuschätzen, ob bei den derzeit laufenden Stellenangeboten der Stadt für Ihre Freundin etwas dabei sein könnte. Sie findet unsere Ausschreibungen unter www.muenchen.de/stellen. Für Rückfragen findet Sie dort die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Ich hoffe, Ihr Engagement und auch der bewundernswerte Wille Ihrer Freundin wird bald von Erfolg gekrönt.
Alles Gute

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am 28. Juli 2013
1.
am 29. Juli 2013
2.
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