Sehr geehrte Frau Kiermaier
unbestritten hatte die „Schwabinger 7“, für deren Erhalt Sie sich einsetzten, einen Kultstatus bei ihren Stammgästen. Für das Bauvorhaben, dem sie weichen musste, ist der private Grundstückseigentümer zuständig, nicht das Rathaus, das an die rechtlichen Vorgaben gebunden ist. Für eine Beseitigung des dort vorhandenen Baurechts, das übrigens älter ist als die Bundesrepublik Deutschland, gab es keinerlei rechtliche Handhabe.
Außerdem hätte der Wunsch, diese Kneipe zu erhalten, auch den Verzicht auf den geplanten Bau von 30 Wohnungen bedeutet. Da stellt sich doch die Frage, ob die Verhinderung von Wohnungsneubau wirklich ein geeignetes Instrument zur Bekämpfung des Wohnungsmangels sein kann! Soll der jahrzehntelange Kampf der Stadt München gegen die Vertreibung und Verdrängung von Altbaumietern jetzt tatsächlich ins Gegenteil verkehrt werden, indem die Nachfrage besserverdienender und vermögender Bevölkerungsgruppen durch die Verhinderung sogenannter Luxusneubauten wieder auf die Altbausubstanz konzentriert wird?. Ich meine Nein. Übrigens wurden in meiner Amtszeit bislang über 100.000 Wohnungen neu gebaut und nur wenige davon kann man als „Luxuswohnraum“ bezeichnen. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sorgen mit über 60.000 Wohnungen für erschwinglichen Wohnraum für untere Einkommensgruppen.
Für und in der „Schwabinger 7“ geht das Leben derweil weiter - nur wenige Meter vom alten Standort entfernt in Hausnummer 15, der ehemaligen „Gummizelle“. „Am Ende war es fast wie „drüben““, schrieb die tz nach der Wiedereröffnung...
Mit freundlichen Grüßen

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