Sehr geehrte Frau Bock,
die tatsächlichen Wegebeziehungen in einer Siedlung entwickeln sich erfahrungsgemäß erst nach Einzug der neuen Bewohner. In der Praxis zeigt sich leider häufig, dass durch Fußgängerschutzanlagen oder Zebrastreifen vorgegebene Überquerungen nicht angenommen werden, selbst wenn sie auch nur unwesentlich von der Stelle, an der das eigentliche Querungsbedürfnis besteht, entfernt liegen. Hinzu kommt, dass auch Zebrastreifen bestimmten baulichen Voraussetzungen unterliegen, die in der Regel nur an ausgebauten Straßen vorhanden sind. Dies ist in der Welfenstraße allerdings noch nicht der Fall.
Ein Gespräch mit dem Baureferat hat ergeben, dass für die endgültige Herstellung der Welfenstraße ein Zeitraum von ca. zwei Jahren ab der bisher noch nicht erfolgten Einigung mit dem Investor einzuplanen ist. Aufgrund dieser Sachlage hat das Kreisverwaltungsreferat dem Baureferat vorgeschlagen, zumindest provisorische Ausbaumaßnahmen für eine mögliche Querungsstelle zu prüfen, damit in der Zwischenzeit ein Fußgängerüberweg in Form eines Zebrastreifens eingerichtet werden kann.
Das Baureferat prüft derzeit die vom Kreisverwaltungsreferat angeregten provisorischen Möglichkeiten. Bei einem positiven Ergebnis wird das Kreisverwaltungsreferat einen Zebrastreifen einrichten. Es besteht dann die Möglichkeit, diesen Zebrastreifen mit dem Einsatz von Schulweghelferinnen und Schulweghelfern, beispielsweise aus dem Kreis der Eltern, in seiner Wirkung zusätzlich zu unterstützen.
Eine realistische Örtlichkeit für einen Zebrastreifen über die Welfenstraße sieht das Kreisverwaltungsreferat in Höhe der Senftlstraße. Die Örtlichkeit Auerfeldstraße bedarf noch weiterer Prüfungen.
Mit freundlichen Grüßen

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