Sehr geehrte Frau Hager,
in Ihrer Mail vom 16.02.2012 beantragen Sie im Namen der Eltern aller Kindergarten- und Schulkinder die Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung Welfenstraße/Senftlstraße und an der Kreuzung Welfenstraße/ Aurbachstraße.
Zwischenzeitlich hat sich auch der Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes, der von Ihnen ein gleichlautendes Schreiben erhalten hat, mit der Angelegenheit befasst und eine Fußgängerschutzanlage in Höhe Senftlstraße und einen Zebrastreifen in Höhe Aurbachstraße beantragt. Der Verkehrssicherheits- beauftragte des Kreisverwaltungsreferates wird zusammen mit dem Bezirks- ausschuss und der Polizei bei einem Ortstermin die Situation an beiden Örtlichkeiten prüfen. Ziel ist es, nach verkehrlichen Verbesserungen zu suchen, die evtl. dazu geeignet sind, auf Lichtsignalanlagen zu verzichten. Vom Ergebnis wird Sie das Kreisverwaltungsreferat informieren.
Die Zahl der jährlich beantragten Lichtsignalanlagen im gesamten Stadtgebiet übersteigt bei weitem die Zahl der Lichtsignalanlagen, die im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Finanzmittel neu gebaut werden können. Das Kreisverwaltungsreferat hat deshalb mit Zustimmung des Stadtrates und in Übereinstimmung mit den Bezirksausschüssen seit vielen Jahren ein Bewert- ungsverfahren eingeführt, damit alle Anträge im Stadtgebiet möglichst gleich behandelt werden können. Im Rahmen des Bewertungsverfahrens werden alle neu eingehenden und bereits früher gestellten Anträge gesammelt und jährlich in Zusammenarbeit mit der Polizei und weiteren Fachgremien bewertet. Jährlich können auf der Grundlage dieses Verfahrens bis zu drei Lichtsignal- anlagen im Stadtgebiet errichtet werden.
Im Bewertungsverfahren werden die Verkehrsverhältnisse, wie der Schutz für Fußgänger und Schulkinder, die vorliegenden Verkehrsstärken, die von der Polizei geführte Unfallstatistik und andere verkehrsrelevante Daten besonders berücksichtigt. Die einzelnen Kriterien werden durch Punktzahlen gewichtet und ergeben in ihrer Summe die Bewertungspunktzahl. Die Bewertungs- ergebnisse wie auch die Lichtzeichenanlagen, mit deren Realisierung gerechnet werden kann, werden jährlich im Stadtrat beschlussmäßig behandelt.
Mit freundlichen Grüßen

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