Sehr geehrte Frau Billinger,
der Landeshauptstadt München ist es ein wichtiges Anliegen, den Radverkehr zu fördern. Dabei gilt es auch, die Sicherheit der Radfahrer und natürlich auch die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Da Fußgängerzonen die einzigen Verkehrsflächen sind, auf denen Fußgänger absoluten Vorrang genießen, ist die Zulassung anderer Verkehrsarten (z.B. des Fahrrads) nur in engen Grenzen möglich. Ausnahmen können nur bei besonderer Dringlichkeit und unter strengen Anforderungen erteilt werden. Beim Lieferverkehr ist das Verkehrsaufkommen auf das unbedingt notwendige Maß (wie beispielsweise die Grundversorgung) beschränkt.
Die Residenzstraße zwischen Max-Joseph-Platz und Odeonsplatz sowie der südliche Abschnitt der Dienerstraße sind bereits für den Radverkehr freigegeben. Eine weitere Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr ist, gerade auch während des Lieferverkehrs, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht zielführend, da aus dem hohen Fußgängeraufkommen ein entsprechendes Gefahrenpotential resultiert.
Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die Landeshauptstadt München bereits an Möglichkeiten arbeitet, um die Radverkehrsführung in der Altstadt weiter zu optimieren.
Im Hinblick auf das von Ihnen beschriebene Verhalten von Lieferanten ist hinzuzufügen, dass die Polizei und die Kommunale Verkehrsüberwachung im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit etwaige Regelverstöße ahnden.
Mit freundlichen Grüßen

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