Sehr geehrte Frau Eschbaumer,
nachdem mir nun die Stellungnahme der Fachdienststelle vorliegt, möchte ich auf Ihr Anliegen zurückkommen.
Wie mir die zuständige Dienststelle des Kreisverwaltungsreferates mitteilt, sind die Ihr Taxiunternehmen und Sie als Bewohnerin betreffenden Anträge bis ins Jahr 2008 lückenlos zurückverfolgbar. Die von Ihnen im Jahr 2010 beantragten Parkausweise konnten zeitnah - jedenfalls nach Vorlage des Antrags im Kreisverwaltungsreferat - erteilt werden.
Ob davor noch weitere Anträge gestellt wurden, welche die zuständigen Sachbearbeiter ggf. nicht erhalten haben und Sie deshalb zu einer erneuten Antragstellung gezwungen waren, ist leider nicht nachprüfbar. Nichtsdestotrotz ist dies natürlich ärgerlich und sollte auch nicht vorkommen. Leider können derartige Unannehmlichkeiten aber nie ganz ausgeschlossen werden, da auch behördenexterne Vorgänge ursächlich sein können. Die Stadt selbst war erst kürzlich gezwungen, den Vertrag mit einem Zustelldienst zu kündigen, weil er sich als äußerst unzuverlässig erwiesen hatte.
Für Fragen zum Parkausweis hat das KVR unter der Rufnummer 233-39799 ein eigenes Servicetelefon eingerichtet (per Fax 233-39737 oder 233-39657, per E-Mail parkausweise.kvr@muenchen.de). Antragsformulare und alle Infos zum Thema finden Sie im Internetangebot des KVR (Link http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/parken/park...)
Parkausweis-Anträge richten Sie bitte an
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III - Straßenverkehr
Verkehrsüberwachung (KVR-III/15)
80466 München
Selbstverständlich können Sie Ihre Anträge auch persönlich im Dienstgebäude Implerstraße 9 abgeben.
Mit freundlichen Grüßen

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