Sehr geehrter Herr Christ,
die geplante Situierung der neuen Großmarkthalle wird eine erhebliche Lärmreduzierung für das direkt anschließende Wohnquartier bedeuten. Hiervon werden neben den Anwohnern der Brudermühlstraße auch die Anwohner aus dem Bereich Lenggrieser-, Würz-, Arzbacher-, Wackersberg-, Kochelsee-, Königsdorfer- und Thalkirchner Straße profitieren. Denn das aktuelle Planungskonzept sieht eine Hallenkonfiguration und eine Neukonzeption des südlichen Teils des Großmarkthallengeländes vor, was zu einer deutlichen Reduzierung des betriebsbedingten Lärms führen wird.
Mit der von Ihnen angesprochenen Standortfrage und den Verlagerungs- möglichkeiten für die Großmarkthalle hat sich die Landeshauptstadt München bzw. das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bereits 2009 intensiv befasst. Untersucht wurden drei Szenarien. Zum einen die Verlagerung der Großmarkthalle mit Neubau an anderer Stelle, die Beibehaltung des Status Quo mit Minimalsanierung der Großmarkthalle sowie als drittes Szenario der Erhalt am Standort mit Nachverdichtung und Optimierung im Bereich des bestehenden Großmarktareals.
Neben der reinen Verfügbarkeit ausreichend großer Flächen wurden jeweils die Vor- und Nachteile aus stadtwirtschaftlicher, betrieblicher, städtebaulicher und stadtstruktureller Sicht bewertet und abgewogen. Ergebnis dieser umfassenden Bewertung und Abwägung war die Entscheidung für die Variante „Erhalt am Standort mit Nachverdichtung und Optimierung“.
Ausschlaggebend dabei war, dass eine Verlagerung innerhalb des Stadtgebietes aufgrund des absehbar nicht zur Verfügung stehenden Flächenangebots kaum realisierbar scheint. Daneben wird ein Umzug der Markthallen München an den Stadtrand negativ beurteilt, da durch eine Verlagerung schwerwiegende Nachteile hinsichtlich der Erreichbarkeit zu befürchten sind. Für die Münchner Kunden der Großmarkthalle ist die günstige zentrale innerstädtische Lage mit einer guten Erreichbarkeit unerlässlich. Im Falle einer Verlagerung wird ein Wegbrechen von Kunden befürchtet, was die qualitativ hochwertige Versorgung der Münchnerinnen und Münchner gefährden würde.
Detaillierte Informationen zu den Gründen können Sie dem Stadtratsbeschluss vom 07.10.2009, Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 02602, im Rats-Informationssystem unter http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/ris_vorlagen_detail.j... entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen

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