Sehr geehrter Herr Kokesch,
für die Ordnung und Sicherheit in der Münchner U-Bahn ist die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) verantwortlich. Dort kann man Ihren Wunsch zwar nachvollziehen, aber leider aus grundsätzlichen Erwägungen keine Sonder- genehmigung ausstellen. Denn zum einen sind Sicherheitsanforderungen zu beachten: Es muss zu jeder Zeit sichergestellt sein, dass die Fahrgäste Durchsagen hören und verstehen können. Dies wäre bei Live-Musik nicht gewährleistet. Hinzu kommt, dass auch Fluchtwege freizuhalten sind. Bahnhöfe und Züge sind nicht nur im Berufsverkehr oftmals sehr voll. Daher soll der vorhandene Platz ausschließlich den Fahrgästen vorbehalten bleiben.
Zum anderen hätte natürlich eine Ausnahmegenehmigung für Sie Präzedenz- fallwirkung für andere Darbietungswünsche in den U-Bahnhöfen, so dass es nicht bei Ihrem Einzelfall bleiben würde – ganz zu schweigen von den Musikern oder auch als Musiker getarnten Bettlern, die versuchen würden, sich auch ohne Sondergenehmigung im U-Bahnbereich zu etablieren. Daher bitte ich um Verständnis für die Entscheidung der MVG.
Mit freundlichen Grüßen

Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.