Sehr geehrter Herr Christl,
nach der einschlägigen und für die Landeshauptstadt München bindenden Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung erhält jeder Bewohner einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutzes Kraftfahrzeug.
Auch Wohnmobile sind nach dieser Definition Kraftfahrzeuge und nehmen am
öffentlichen Straßenverkehrs teil.
Der Fahrzeugtyp spielt bei der Antragsbearbeitung letztendlich keine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen

Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.