Sehr geehrter Herr Keller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Problematik der Lärmbelastung an Schienenwegen ist seit vielen Jahren Gegenstand zahlreicher Bürgerbeschwerden, Stadtratsanträge und Bürgerversammlungsempfehlungen, in denen dringend Lärmschutz an bestehenden Schienenwegen innerhalb des Stadtgebietes, insbesondere auch an der Bahnstrecke Pasing – Geltendorf – Lindau, gefordert wird. Leider ist die Landeshauptstadt München aber nicht der richtige Ansprechpartner – zuständig ist in diesen Fällen der Bund.
Die Bundesregierung hat u.a. auf Initiative der Landeshauptstadt München 1998 ein Sonderprogramm zur Minderung der Verkehrslärmbelastung (Lärmsanierung) an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahn des Bundes verabschiedet. Durchgeführt wird die Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes von der DB Projektbau GmbH. Im Rahmen dieser Lärmsanierung dürfen Lärmminderungsmaßnahmen jedoch nur dann realisiert werden werden, wenn kein weiterer Anspruch auf Lärmvorsorge durch andere (zukünftige) Maßnahmen zu erwarten ist. Dies trifft in Ihrem Fall zu. Die Bahnstrecke Pasing – Geltendorf – Lindau soll bis Buchenau 4-gleisig ausgebaut werden. Da es sich dabei um eine wesentliche Änderung nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) handelt, sind in diesem Fall Schallschutzmaßnahmen zur Lärmvorsorge im Rahmen des Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben. Hierbei werden die zu erwartenden Lärmimmissionen neu berechnet und die entsprechenden Schallschutzmaßnahmen angeordnet. Vorab besteht deshalb kein Anspruch auf Lärmsanierungsmaßnahmen in diesem Bereich.
Nach meinem Kenntnisstand treibt die DB Netz AG derzeit die Planungen zum 4-gleisigen Ausbau der Bahnstrecke voran. Eine Vorplanung – die Entwurfs- und Genehmigungsplanung liegt vor. Ein genauer Realisierungstermin kann jedoch derzeit nicht benannt werden.
Ich bedauere es, Ihnen keine erfreulichere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen

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