Sehr geehrte Frau Käser,
vielen Dank für Ihre Anfrage - zuständig für die Änderung des Feier- tagsgesetzes ist allerdings der Freistaat und nicht die Stadt München.
Die bayerische Staatsregierung schlägt eine Lockerung des „Tanzverbotes“ an Stillen Tagen dergestalt vor, dass der Beginn des Schutzes um zwei Stunden von Mitternacht auf 2 Uhr nachts verschoben wird (ausgenommen Karfreitag bzw. Karsamstag). Sowohl die Katholische Kirche als auch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern wurden an der Entscheidungsfindung beteiligt. Beschließen muss diese Änderung der bayerische Landtag.
Das Ausgehverhalten vor allem junger Leute hat sich deutlich verändert, der Tag endet nicht mehr um Mitternacht, sondern subjektiv mit dem (oft sehr viel späteren) Nach-Hause-Kommen.
Aus Sicht der Stadt wird eine entsprechende Lockerung als verträglich angesehen, da der Stille Tag ja erst mit dem Aufstehen auch als solcher empfunden wird und daher eine Störung der Allgemeinheit nicht zu befürchten ist.
Mit freundlichen Grüßen

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