Sehr geehrte Frau Halder,
zunächst einmal vielen Dank für Ihr Interesse, eine Kindertagesbetreuungseinrichtung eröffnen zu wollen.
Ihre Behauptung, dass in München der Krippenausbau nur „sehr schleppend“ vorangeht, muss ich aber zurückweisen. Seit dem Jahr 2000 sind 10.000 neue Plätze für Kinder unter 3 Jahren entstanden. Dass wir dennoch den Bedarf an Betreuungsplätzen nicht vollständig decken können, liegt vor allem an den Geburtenrekorden, die wir erfreulicherweise seit Jahren in unserer Stadt verzeichnen können – die aber auch den Bedarf überproportional haben ansteigen lassen. Deshalb wird der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuung auch in Zukunft ein Schwerpunkt im städtischen Investitionsprogramm sein. Für die Jahre 2011-2015 sind dafür 304 Millionen Euro vorgesehen. Dadurch entstehen in den nächsten drei Jahren weitere 3.516 Kinderkrippenplätze, 4.475 Kindergartenplätze und 3.250 Plätze in Horten und Tagesheimen.
Die von Ihnen erwähnten Auflagen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen dienen einzig und allein dem Wohl der betreuten Kinder.
Brandschutzvorgaben, der erforderliche Nachweis über Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte im Bereich der , Lärm-, Feinstaub- und Elektro- smogbelastung, die vorgeschriebene Standortprüfung auf Altlasten und so weiter sind mit Blick auf eine mögliche Gefährdung der betreuten Kinder unerlässlich. Eine Lockerung der Auflagen, wie von Ihnen vorgeschlagen, ist deshalb nicht möglich.
In der Regel finden interessierte Träger – auf eigenen Wunsch – selbst geeignete Räumlichkeiten für die von ihnen geplante Betreuungseinrichtung. Nicht zuletzt deshalb, weil diese der vorgesehenen pädagogischen Konzeption (Größe der Einrichtung, vorgesehene Altersmischung, besondere pädagogische Schwerpunkte) entsprechen muss.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich für die Trägerschaft einer von der Landeshauptstadt München gebauten oder angemieteten Kindertages- betreuungseinrichtung zu bewerben. In einem Trägerschaftsauswahlverfahren wird der jeweilige Standort dann an den Bewerber vergeben, der die fachlichen Bewertungskriterien am besten erfüllt.
Ausführliche Informationen zum Trägerschaftsauswahlverfahren, zu den Voraussetzungen für die Interessenbekundung, zur Bewerbung und zur Ausgestaltung der Trägerschaft finden Sie auf der Internetseite www.muenchen.de/bildung-und-sport unter dem Suchbegriff „Traegerschaftsauswahlverfahren“. Hier werden auch die ausgeschriebenen Standorte veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen

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