Sehr geehrter Herr Professor Trinitis,
Ihr Engagement in allen Ehren, bitte ich Sie trotzdem fair gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung zu bleiben, auch wenn deren Entscheidungen nicht mit Ihrer Intention übereinstimmen. Aufgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörde ist es, zu klären, ob sich ein beantragtes Vorhaben im Rahmen des bestehenden Baurechts bewegt. Dabei ist sie an gesetzliche Vorgaben gebunden und hat Bauanträge objektiv und neutral zu prüfen. Bei bestehendem Baurecht liegt in der Regel auch kein Spielraum vor, eine Genehmigung zu verweigern.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat festgestellt, dass es sich beim Gebäude Helmpertstraße 3 um kein Baudenkmal handelt. Dies können Sie auch der Ihnen vorliegenden Stellungnahme des BLfD vom 05.01.2012 entnehmen. Eine denkmalschutzechtliche Unterschutzstellung lediglich zur Verhinderung eines "unliebsamen" Bauvorhabens wäre rechtswidrig, würde an Willkür grenzen und hätte deshalb keinen rechtlichen Bestand.
In den meisten Fällen gelingt es, einen Ausgleich zwischen Denkmalschutz und bestehenden Bauabsichten zu schaffen. Ich gehe davon aus, dass es auch nicht in Ihrem Sinne ist, als Maßstab für die Weiterentwicklung unserer Stadt, die Gestaltung zu Zeiten von "Isar 12" heranzuziehen.
In Bezug auf die Baumfällungen haben Sie natürlich Recht, dass die angesprochenen Kompensationsmaßnahmen keinen 1:1 Ausgleich schaffen können. Rechtlich einforderbares Ziel kann aber nur eine – nach erfolgter Bebauung – angemessene Eingrünung des Grundstücks sein, zumal nach ständiger Rechtsprechung Baurecht gegenüber dem Baumschutz vorgeht. Auch hier besteht deshalb für die Landeshauptstadt München kein Spielraum, eine zulässige Bebauung zu verhindern.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass die Lokalbaukommission aus Datenschutzgründen zurückhaltend mit Auskünften zu laufenden Bauvorhaben umgehen muss, wenn Sie kein Beteiligter am Baugenehmigungsverfahren sind.
Ich hoffe, Ihnen die rechtliche Situation verdeutlicht zu haben, welche für die Landeshauptstadt München bindend ist.
Mit freundlichen Grüßen

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