Sehr geehrter Herr Siepmann,
ich kann Ihren Unmut gut verstehen, da in der Vergangenheit Handwerkerausweise auch für kleinere Fahrzeuge erteilt wurden. In der aktuellen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes München vom 14.10.2009 (Az. M 23 K 09.2783) wurde es jedoch in einem ganz ähnlichen Fall (ebenfalls Ausübung der Tätigkeit in der IT-Branche mit PC- Reparaturen, Serverwartung und IT-Service) ausdrücklich als rechtlich korrekt erachtet, keinen Handwerkerausweis zu erteilen. An diese Entscheidung ist das KVR gebunden. Die Straßenverkehrs-Ordnung lässt allgemein Ausnahmeregelungen nur insoweit zu, wenn diese zur Vermeidung unbilliger Härtefälle unerlässlich sind.
Im Besonderen gelten für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe bestimmte Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren. Danach sind die Genehmigungen auf die Fälle zu beschränken, in denen der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattwagen oder aufgrund Eilbedürftigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Als Werkstattwagen können dabei regelmäßig nur Fahrzeuge anerkannt werden, deren Einrichtung und Ausstattung zur Verrichtung von handwerklichen Tätigkeiten – wie etwa Montage- und Instandsetzungsarbeiten - beim Kunden vor Ort geeignet und dazu bestimmt ist. Sehr kleine Fahrzeuge sind nach dieser Definition typischerweise gerade keine Werkstattfahrzeuge. Dies gilt selbstverständlich auch für einen Toyota IQ, da hier nicht auf die Fahrzeugmarke abgestellt wird, sondern nur auf die zu geringe Transportkapazität.
Durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung innerhalb des Mittleren Rings stehen außerdem wieder vermehrt freie Parkplätze zur Verfügung, so dass in der Regel davon ausgegangen werden muss, dass in zumutbarer Entfernung eine – wenn auch zugegebenermaßen meist kostenpflichtige – Parkmöglichkeit gegeben ist. Für erkennbare Liefer- und Ladetätigkeiten sieht die Straßenverkehrs-Ordnung ohnehin vor, dass in Kurzparkzonen gebührenfrei geparkt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen

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