Sehr geehrter Herr Richter,
ich kann gut verstehen, dass sich bei Ihnen unter dem Eindruck der kon- trollierten Bombensprengung in Schwabing ein Unsicherheitsgefühl hinsichtlich der Gefahren durch eine eventuelle Kampfmittelbelastung auf dem Anwesen Ihrer Arbeitsstelle eingestellt hat.
Grundstücksbezogene Recherchen im Hinblick auf Kampfmittelverdachts- flächen obliegen jedoch grundsätzlich dem Grundstückseigentümer. Nachdem sich das Grundstück Bayerstraße / Hermann-Lingg-Straße nicht im Eigentum der Landeshauptstadt München befindet, müssten Sie also bitte mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen

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