Sehr geehrte Frau Wunderlich,
derzeit ist in München und in anderen deutschen Großstädten vermehrt eine Armutszuwanderung von Menschen zu beobachten, die zumeist aus Ost- europa stammen. Diese Menschen, oft Familienverbände, versuchen im Zuge der EU-Osterweiterung den häufig unzumutbaren Lebensverhältnissen in ihren Herkunftsländern zu entfliehen und ihre Perspektiven durch Betteln oder auf dem sogenannten grauen Arbeitsmarkt zu verbessern.
Grundsätzlich unterliegt Betteln noch dem Gemeingebrauch von öffentlichem Grund und ist daher per se nicht verboten. Die Ausnahme hiervon bilden die Münchner Altstadt-Fußgängerbereiche, in denen das Betteln satzungsgemäß in jeglicher Form verboten ist. Anders zu betrachten ist aggressives und störendes Betteln oder Betteln durch z. B. organisierte Banden, da diese Bettelformen nicht mehr dem Gemeingebrauch von öffentlichen Straßen- flächen entsprechen. Organisiertes Betteln kann vorliegen, wenn Bettler z. B. durch Dritte erkennbar „dirigiert“ und ihnen Bettelplätze „zugewiesen“ werden. Ein weiteres Indiz kann das erkennbare Einsammeln der Bettelerlöse durch Dritte darstellen. Diese Bettelformen werden auch konsequent bußgeldrechtlich verfolgt.
Die Polizei und die Landeshauptstadt München setzen alles daran, gegen organisiertes Betteln vorzugehen und zu erreichen, dass insbesondere die Hintermänner der Bettelgruppen ihr kriminelles Handeln, das meist durch Androhen von Gewalt gegen einzelne Bandenmitglieder geprägt ist, aufgeben oder zumindest künftig München als Bettelörtlichkeit meiden. Sofern Sie durch aggressives Betteln konkret belästigt werden, scheuen Sie sich bitte nicht, die Polizei unter dem Notruf 110 zu verständigen. Entsprechende Anzeigen gegen aggressives Betteln nimmt die Polizei auf. Dies gilt auch, wenn Sie Zeugin von verdächtigen Vorgängen werden, die auf organisiertes Betteln hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen

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am 29. Oktober 2013
1.
am 16. November 2013
2.
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