Sehr geehrte Frau Fraczek,
die Landeshauptstadt München erhebt wie nahezu alle deutschen Städte und Gemeinden eine Hundesteuer, wobei München zu den deutschen Großstädten mit den günstigsten Hundesteuersätzen gehört.
Die Hundesteuer dient allerdings nicht dazu, die Kosten beispielsweise für Kotbeseitigung oder Hundetütenspender zu begleichen, sondern ist wie die übrigen kommunalen Steuern eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die zur Finanzierung sozialer, kultureller, schulischer und wirtschaftlicher Maßnahmen der Stadt für ihre Bürgerinnen und Bürger verwendet wird. Daneben verfolgt die Hundesteuer aber auch den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet auf eine verträgliche Zahl zu begrenzen.
Bei Bedürftigkeit gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Hundesteuer zu stellen.
Das Baureferat hat im Stadtgebiet insgesamt 10.000 Abfallbehälter aufgestellt, die regelmäßig geleert werden. In den 94 Münchner Grünanlagen und Parks wurden bereits im Jahr 2007 über 200 Hundekot-Tütenspender/Hundetoiletten aufgestellt. Mehr als 150 weitere Tütenspender folgten seitdem.
Indem Sie mit Ihrer Hundesteuerzahlung einen Beitrag für das Gemeinwesen der Landeshauptstadt München leisten, tragen Sie dazu bei, dass München weiterhin lebenswert bleibt – und neben allen Bürgerinnen und Bürgern auch Ihnen und Ihrer Familie ein Teil davon auf anderer Ebene wieder zugute kommt.
Mit freundlichen Grüßen

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am 15. Februar 2012
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am 11. April 2012
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am 22. April 2012
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