Sehr geehrte Frau Lacy,
anders, als Sie vermuten, richtet sich die Vergabe selbstverständlich auch nach sozialen Gesichtspunkten, wobei Fälle, in denen beide Elternteile berufstätig sind, bei der Vergabe einen vorderen Platz einnehmen. Außerdem sind die städtischen Kindertageseinrichtungen auch befugt, Arbeitsbescheinigungen bzw. -bestätigungen als Nachweis der Berufstätigkeit zu verlangen. Wie Sie aber selbst sagen, schützt auch das Einfordern von Nachweisen nicht vollkommen vor Missbrauch und falschen Angaben. Die Dringlichkeitsstufen, die bei der Vergabe von Hortplätzen gelten, finden Sie in §5 der Kooperationseinrichtungs- und Kindertagesstättensatzung (http://www.muenchen.info/dir/recht/579/579_20060731.htm)
Die Landeshauptstadt hat ihr Platzangebot in Horten und Tagesheimen in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut und wird ihre Anstrengungen in den nächsten Jahren noch weiter verstärken. In den nächsten drei Jahren sind 3.400 weitere Plätze in Horten und Tagesheimen geplant.
Trotzdem ist die Hortsituation in manchen Teilen Münchens nach wie vor sehr angespannt ist. Die Nachfrage nach Hortplätzen ist in den letzten Jahren überproportional stark angestiegen. Leider ist eine kurzfristige Schaffung von Hortplätzen nicht immer sofort durchführbar. Denn wir brauchen vor allem Platz, um Horträume in der Nähe einer Schule einrichten zu können – und dieser Platz ist oft nicht vorhanden. Auch ein Umbauen von Klassenräumen ist aufgrund der gesetzlichen Anforderungen nur dort möglich, wo der Hortbereich von der übrigen Schule getrennt werden kann. Neubauten in sogenannter Systembauweise verkürzen zwar mittlerweile die Planungs- und Bauzeiten erheblich, allerdings zeigt die Erfahrung, dass Hortstandorte, die etwas weiter von der Schule entfernt liegen, nicht angenommen werden. Ein geeigneter Platz auf oder in der Nähe des Schulgeländes ist aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Bauanforderungen jedoch häufig nicht zu finden.
Die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder ist jedoch nicht allein Aufgabe der Kommune. Der für das Schulwesen allein zuständige Freistaat ist gefordert, endlich mehr Ganztagsklassen einzurichten - wie dies alle anderen Bundesländer auch tun. Im aktuellen Schuljahr 2009/2010 gibt es an den 131 Münchner Grundschulen nur neun Ganztagszüge mit insgesamt 24 Ganztagsschulklassen. Hier muss noch mehr getan werden. Die Landeshauptstadt München jedenfalls trägt ihren Teil dazu bei. Sie fördert, unterstützt und finanziert den Ausbau der Ganztagsschulklassen im Rahmen des Sachaufwands und beteiligt sich außerdem mit 5.000 Euro pro Klasse an den Personalkosten.
Ich empfehle Ihnen, weiterhin mit den Kindertageseinrichtungen, an denen Sie Ihren Sohn angemeldet haben, in Verbindung zu bleiben und auch weiter an den Vormerkungen festzuhalten. Oftmals bieten sich in den nächsten Wochen und Monaten doch noch Möglichkeiten, im Nachrückverfahren einen Platz zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen

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