Sehr geehrter Herr Maute,
das Kreisverwaltungsreferat hat zwischenzeitlich die Angelegenheit auch vor Ort geprüft und mir Folgendes mitgeteilt:
Auf Antrag der Hausverwaltung vom 08.03.2010 wurde am 15.03.2010 vom Kreisverwaltungsreferat die Erlaubnis erteilt, vor der randsteinversenkten Einfahrt zu dem Anwesen Silcherstr. 18 – 24 auf der Fahrbahn eine Grenzmarkierung nach Zeichen 299 StVO anzubringen. Mit dieser Grenzmarkierung wird das ohnehin schon bestehende Parkverbot an der Grundstücksein- und -ausfahrt zusätzlich verdeutlicht. Diese Grenz- markierungen sind von Kraftfahrern/Kraftfahrerinnen nicht zu übersehen. Wer trotzdem dort parkt, weiß genau, dass er das nicht darf.
Die von Ihnen gewünschte zusätzliche Beschilderung mit absoluten Haltverboten wäre neben dem ohnehin bestehenden Parkverbot an Grundstückseinfahrten mit abgesenkten Gehsteigen und der zusätzlichen Grenzmarkierung eine „Doppelbeschilderung“ des Haltverbotes. Das Kreisverwaltungsreferat bittet um Verständnis, dass eine Zunahme des Schilderwaldes durch Doppelbeschilderung im Stadtgebiet nicht vorgenommen wird.
Haltverbotsbeschilderungen an Grundstücksein- u. Ausfahrten kommen grundsätzlich nur in Frage, wenn es sich um eine durch die Branddirektion bestätigte Feuerzufahrt handelt.
Mit freundlichen Grüßen

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