Sehr geehrte Frau Gaupp,
ich habe mich durch das zuständige Betreuungsreferat der GWG, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, zu Ihrem Anliegen informieren lassen.
Mit Schreiben vom 21.06.2012 hat das Referat Ihr Anliegen an die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH (GWG München) als Verwalterin des ehemals von Ihnen angemieteten Kinderladens herangetragen. Das betreffende Gebäude samt Grundstück ist Bestandteil eines Treuhandvermögens der Landeshauptstadt München.
Die GWG München hat sich schriftlich geäußert und einige Unterlagen mitgesandt.
Nach den dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung vorliegenden Unterlagen hatten Sie sich verpflichtet, die von Ihnen vorgenommenen Einbauten (Dusche) zurück zu bauen.
Ihre Nachmieterin hatte zum Zeitpunkt der Übernahme zwar die Einbauten übernommen, jedoch nicht die Verpflichtung zum Rückbau im Falle ihres Auszuges. Dies hätte bedeutet, dass letztlich der Eigentümer die Rückbaukosten hätte tragen müssen.
So waren aus Sicht der GWG München nur zwei Lösungen möglich und akzeptabel:
Entweder die Nachmieterin übernimmt die Rückbauverpflichtungen, oder die geschätzten Kosten eines späteren Rückbaus sind von Ihrer Kaution in Abzug zu bringen. Dies hat Ihnen die GWG München mehrfach mitgeteilt (zuletzt mit Schreiben vom 21.06.2012).
Erst am 25.06.2012 ist bei der GWG München die Nachricht der Nachmieterin eingegangen, dass sie eine Rückbauklausel im Falle ihres Auszuges akzeptiert. Die GWG München hat dies sodann gegenüber Ihnen und der Nachmieterin bestätigt und das weitere Vorgehen dargestellt.
Sobald diese Rückbauverpflichtung in einem Nachtrag zum Mietvertrag gefasst und dieser Nachtrag von beiden Seiten unterzeichnet ist, steht einer Auszahlung Ihrer Kaution grundsätzlich nichts mehr im Wege. Wie uns die GWG München mitteilte, werden jedoch noch Kosten für acht von Ihnen als verloren gemeldete Schlüssel der zentralen Schließanlage sowie einen Schließzylinder in Abzug gebracht werden müssen.
Mittlerweile konnte mit der Nachmieterin der oben erwähnte Nachtrag zum Mietvertrag geschlossen werden. Die Kaution wurde als verpfändetes Sparbuch erbracht. Sobald dieses Sparbuch aufgelöst und das Guthaben an die GWG München ausbezahlt ist, wird die Kautionsabrechnung erstellt und Ihnen der verbleibenden Betrag ausgezahlt.
Ich verstehe Ihren Unmut über die lange Bearbeitungsdauer, bitte jedoch um Verständnis für das Vorgehen der GWG München, die als mittelbare Verwalterin des Treuhandvermögens der Landeshauptstadt München besonderen Sorgfaltspflichten nachkommen muss.
Ich denke jedoch, dass Ihre Angelegenheit letztendlich für alle Beteiligten zufriedenstellend abgeschlossen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen

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am 11. Juni 2012
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