Sehr geehrter Herr Gerstl,
in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte ist leider - trotz aller Konsolidierungsbemühungen der Verwaltung - manchmal auch eine Erhöhung bestehender Abgaben erforderlich. Bei der Grundsteuer erfolgte die letzte Anpassung im Jahr 2005. Mit der nun beschlossenen Erhöhung, die übrigens noch unterhalb der Preissteigerungsrate der letzten
fünf Jahre liegt, bewegt sich der Münchner Hebesatz mit 535% nun wieder im bundesweiten Durchschnitt aller vergleichbaren deutschen Großstädte (zum Vergleich: Berlin hat einen Hebesatz von 810%). Weiterführende Informationen können Sie auch dem Beschluss des Stadtrates vom 23.06.2010 selbst entnehmen, der Ihnen auf der Internetseite
http://www.ris-muenchen.de unter der Rubrik "Schnellsuche" nach Eingabe des Beschluss-Datums und dem Betreff "Grundsteuer" zur Verfügung steht.
Der Stadtrat hat neben der von Ihnen kritisierten Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes auch ein weiteres Sparpaket auf den Weg gebracht, mit dem 2010 und 2011 jeweils 40 Mio. EUR eingespart werden. Ab 2012 sollen die Ausgaben in einem fünfjährigen Haushaltskonsolidierungsprogramm noch weiter gesenkt werden.
Zum Großteil geht die schwierige Lage der Stadt auf Entscheidungen zurück, die vom Bundes- oder Landtag getroffen werden. So führt allein das sogenannte
Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung zu jährlichen Mindereinnahmen von 50 Mio. EUR bei der Stadt München. Der Freistaat Bayern erstattet der Stadt nur 40 - 50 % der Personalkosten für Lehrer, während er bei Privatschulen 90 % der Kosten ersetzt. Auch dadurch entstehen der Stadt Mehrkosten von 180 Mio. EUR im Jahr.
Zu Ihrem Einwand, der Grundsteuerbescheid lasse eine dem Steuerzahler gebührende Höflichkeit vermissen, darf ich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um einen Steuerbescheid handelt, der im übrigen einen ähnlichen Aufbau wie die Steuerbescheide der staatlichen Finanzverwaltung (Einkommensteuerbescheid, KFZ-Steuerbescheid) aufweist.
Ich hoffe, bei Ihnen ein gewisses Verständnis für die aus der Sicht des Stadtrates unumgängliche Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes geweckt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

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