Sehr geehrter Herr Schön,
grundsätzlich gilt in Bayern, dass die Gebühr beim Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen nirgends höher bemessen sein darf als 2,60 Euro pro Stunde. In München wird im Wesentlichen unterschieden zwischen den Bereichen Altstadt bzw. Hauptbahnhof, in denen das Parken pro Stunde 2,50 Euro kostet, und dem übrigen Stadtgebiet mit Parkraumbewirtschaftung, in dem für das 60-minütige Parken ein Euro fällig wird.
Für eine Differenzierung der Parkgebührenhöhe, wie von Ihnen vorgeschlagen, nach der Fahrzeugart und/oder den -ausmaßen, gibt es keine rechtliche Grundlage.
Aber auch in der Praxis würde Ihr Vorschlag nur schwierig umzusetzen sein. So müssten zunächst alle ca. 4.500 Parkscheinautomaten für die unterschiedlichen Gebührenmodellen umprogrammiert werden und die Autofahrer sich dann vor dem Ziehen eines Parkscheins erst durch lange Automatenmenüs quälen, um an das (hoffentlich korrekte) Parkticket zu gelangen.
Auch sämtliche Parküberwachungskräfte wären im Rahmen ihres Streifendienstes von Fall zu Fall gezwungen zu recherchieren, wie bzw. als was das geparkte Fahrzeug zugelassen ist oder müssten es zentimetergenau und gerichtsverwertbar vermessen...
Ich denke, Sie stimmen mit mir überein, dass ein solches Vorgehen nicht wirklich ein pragmatisches „Münchner Modell für ein wirksames Verkehrsmanagement“ darstellen würde und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

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am 21. Oktober 2011
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