Sehr geehrter Herr Hirth,
zur Beantwortung Ihrer Fragen war die Einholung einer Stellungnahme der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH notwendig, welche nun vorliegt und es mir ermöglicht, Ihnen die gewünschten Auskünfte zu geben. Doch nun zu Ihren Fragen im Einzelnen:
1. In welchen Bereichen des Luftraumes über München resp. auf welchen Flugrouten wurden die anfliegenden Verkehrsflugzeuge, die jetzt über die Stadt fliegen, vor dem 08. April 2011 zum Flughafen München geführt?
Von Westen her zur Landung anfliegende Verkehrsflugzeuge können den Norden der Stadt beim Anflug tangieren. Es handelt sich dabei um den Gegenanflug der Südpiste. Der veröffentlichte Streckenverlauf dieses Gegenanfluges ist seit Jahren unverändert und verläuft ungefähr zwischen Garching und Maisach. Auch vor dem 08. April 2011 wurde dieses Verfahren über dem Norden der Stadt durchgeführt. Verkehrsflugzeuge die von Westen her zur Landung anfliegen, befinden sich aufgrund der kürzeren Restflugstrecke zur Landepiste im Regelfall in niedrigeren Flughöhen über dem Norden der Stadt als von Osten her zur Landung anfliegende Flugzeuge. Von welcher Seite die Verkehrsflugzeuge die Piste anfliegen, ist von der Windrichtung abhängig. Die Landung wie auch der Start erfolgen immer gegen den Wind.
2. Hat sich die begrenzte Kapazität des Landebahnsystems vom 07. zum 08. April 2011 so plötzlich vermindert, dass ab dem 08. April 2011 eine Vielzahl von lärmenden Flügen über das Stadtgebiet geführt werden müssen?
Die Kapazität des Landebahnsystems ist unverändert. Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen (Luftverkehrsgesetz und Luftverkehrsordnung) können sich jedoch auch Flugzeuge abseits veröffentlichter Flugrouten befinden. Die Anflugverfahren für die Südpiste führen dazu, dass die Landeshauptstadt entweder durch Flugzeuge überflogen wird, die auf direktem Wege in den Gegenanflug geführt werden (Flugweg über westliche und nördliche Stadtteile) oder je nach Verkehrslage und aktueller Verkehrsdichte verkürzt in den Gegenanflug gedreht werden (Flugweg über allen Stadtteilen möglich).
3. Weshalb wird der Bürger an den Fluglärmschutzbeauftragten des Luftamtes Südbayern verwiesen?
Dem Bürger werden bei Fragen zum Schutz vor Fluglärmbelastung neben dem Luftfahrt-Bundesamt, dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und der Deutschen Flugsicherung auch das Luftamt Südbayern bei der Regierung von Oberbayern als zuständige Aufsichtsbehörden bzw. Regelungs- oder Überwachungsstellen angegeben. Alle genannten Stellen sind in spezifischer Weise an der Festlegung bzw. Ausgestaltung von Flugrouten beteiligt und können im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Auskunft geben.
4. Was haben Sie bisher zur Verminderung des Fluglärms über der Stadt getan und wie setzen Sie sich konkret „auch in Zukunft mit Nachdruck für eine Verbesserung der derzeitigen Fluglärmsituation“ ein?
Zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm hat die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die 3. Start- und Landebahn am Flughafen München mit Beschluss vom 19.12.2007 u.a. eine möglichst frühzeitige Beteiligung der Kommunen bei der Planung der Flugrouten sowie eine Optimierung unter dem Aspekt des Anwohnerinnen- und Anwohnerschutzes gefordert.
Die Vertreter der Landeshauptstadt München in den verschiedenen Gremien der Flughafen München GmbH haben demzufolge auch stets Maßnahmen zur Lärmoptimierung mitgetragen, sowohl was die Gestaltung der flugbetrieblichen Vorgaben als auch die Ausgestaltung entsprechender Betriebsregelungen und die Setzung ökonomischer Anreize für den Einsatz besonders leisen Fluggerätes betraf.
Auch als derzeitiger Präsident des Deutschen Städtetags (DST) befasse ich mich seit längerem mit der Thematik des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm.
Bereits mit der Novellierung des Luftverkehrsgesetzes im Jahr 2007 konnte der DST erreichen, dass der Schutz der Anwohner vor Fluglärm besonders zu berücksichtigen ist (§ 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG).
Um den Belangen der Bevölkerung zum Schutz vor Fluglärm besonders Rechnung zu tragen, hat das Präsidium des DST erst jüngst in seiner Sitzung im Februar 2012 u.a. folgende Forderungen beschlossen:
• Vorrang des aktiven Schallschutzes gegenüber passiven Schallschutzmaß-nahmen;
• Beibehaltung der heutigen Regelung in § 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG, wonach der Schutz der Menschen vor Lärm, insbesondere der Schutz der Nachtruhe besonders zu berücksichtigen ist;
• besonderes Augenmerk wird seitens des DST darauf gelegt, dass künftig die Festlegung der Flugrouten unter Einbeziehung der Fluglärmkommission und der betroffenen Gemeinden als Träger öffentlicher Belange erfolgen soll.
Auch in der Vergangenheit hat die Landeshauptstadt München eine Vielzahl von Forderungen, Anregungen und Initiativen aus der Bürgerschaft, dem Stadtrat und den Bezirksausschüssen an den Bundes- bzw. Landesgesetzgeber, die Bundes- und Landesministerien sowie die jeweiligen Minister bzw. die nachgeordneten Behörden gerichtet. Die Forderungen reichten von Überflugverboten des Stadtgebietes, Änderungen der Flugrouten, Beschränkungen der Flugzeiten, Erhöhung der Mindestflughöhe bis hin zum Erhalt von Mitwirkungsrechten.
Mit freundlichen Grüßen

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am 23. November 2011
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am 29. November 2011
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am 03. Dezember 2011
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