Sehr geehrte Frau Schneck,
zu Ihrer E-Mail vom 06.07.2009 teilen wir Ihnen mit, dass die von Ihnen angesprochenen baulichen Veränderungen aufgrund deren Umfangs nicht in den Sommerferien durchgeführt werden können.
Wir haben uns mit der Leitung der Grundschule die angesprochenen Räume im Untergeschoss der Schule angesehen. Die beabsichtigte Verlegung der Werkräume in die frühere, jetzt aufgelassene Versorgungsküche, erscheint eine durchaus sinnvolle Lösung des Raumproblems an der Schule zu sein. Eine adhoc-Belegung der Räume ist jedoch in keiner Weise möglich. Lediglich kosmetische Maßnahmen zur Herstellung eines einigermaßen befriedigenden Nutzungszustandes sind nicht ausreichend.
Um die Räume nutzbar zu machen, sind erhebliche Umbauten, Anpassungsarbeiten im Elektro-, Sanitär-, Heizungsbereich, Sanierungsarbeiten sowie Brandschutzmaßnahmen notwendig. Für den Umbau und die Nutzungsänderung sind zudem eine bauaufsichtliche Genehmigung, die schulaufsichtliche Genehmigung, ein staatliches Förderverfahren sowie die Zustimmung des Stadtrates notwendig. Die Finanzierung dieser kostenintensiven Maßnahme ist über den normalen Bauunterhalt nicht möglich. Vielmehr ist die Maßnahme über das Mehrjahresinvestitionsprogramm abzuwickeln.
Ein genauer Realisierungs-Zeitpunkt kann derzeit noch nicht benannt werden. Dieser Sachverhalt wurde der zuständigen Schulleitung auch so kommuniziert.
Derzeit laufen entsprechende bautechnische Untersuchungen. Sobald diese abgeschlossen sind, liegen auch die relevanten Kosten vor. Das weitere Vorgehen werden wir dann mit der Schulleitung abstimmen.
Mit freundlichen Grüßen

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