Sehr geehrter Herr Trurnit,
die Archive sind sich der Diskrepanz ihrer Gebührensätze zu denen der Standesämter durchaus bewusst und diskutieren im Rahmen des Deutschen Städtetages bereits eine größere Harmonisierung. Allerdings ist es auch unbestreitbar so, dass nicht in allen Ämtern und Behörden gleiche Bedingungen und Voraussetzungen bestehen und sich daher auch nicht überall gleiche Gebührensätze rechtfertigen lassen.
So muss etwa das Stadtarchiv München für die zur Archivierung freigegebenen Unterlagen der Standesämter München und München-Pasing - wie für die Bearbeitung jedes anderen Archivguts - die vom Münchner Stadtrat verabschiedete Stadtarchiv-Gebührensatzung anwenden.
Diese Satzung sieht vor, dass die Benutzung des Stadtarchivs München für wissenschaftliche, heimatkundliche oder unterrichtliche Zwecke gebührenfrei ist. Alle anderen Nutzungen – und darunter fallen auch Familienforscher aus rein privatem Interesse – sind grundsätzlich gebührenpflichtig, wobei die Gebührensätze die Höhe des Aufwandes widerspiegeln, der im Stadtarchiv entsteht.
Am günstigsten kommen die Benutzer dabei an die gewünschten Unterlagen, wenn sie selbst im Lesesaal des Stadtarchivs recherchieren. Es fallen dann, unabhängig von der Anzahl der Urkunden, die gesucht werden, nur die Kosten für die Bereitstellung in Höhe von 16,50 Euro sowie ggf. Kopierkosten von 0,50 Euro für die A-4-Kopie an.
Für das Heraussuchen und das Kopieren von Unterlagen durch eine archivisch ausgebildete Fachkraft müssen dagegen Gebühren in Höhe von 24 Euro pro angefangene halbe Stunde in Rechnung gestellt werden zzgl. Kopierkosten sowie Portokosten im Falle einer Postzustellung.
Mit freundlichen Grüßen

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