Sehr geehrter Herr Jachmann,
Hundeauslaufflächen gibt es nach Kenntnis des Baureferats in Städten, in denen die Landesgesetzgebung oder das Ortsrecht eine Leinenpflicht für Hunde vorsieht. Zugleich sind die Anforderungen des Tierschutzes zu beachten, nach denen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden sollen. Damit die Vierbeiner ihr angeborenes Bewegungsbedürfnis bei einer allgemeinen Leinenpflicht dennoch ausleben können, ist es notwendig, die von Ihnen angesprochenen eingezäunten „Hundespielplätze“ einzurichten.
Diese Notwendigkeit besteht in München nicht. In Bayern gibt es kein Gesetz, das eine generelle Leinenpflicht vorschreibt. Auch die in München geltende städtische Grünanlagensatzung sieht keine generelle Leinenpflicht in den Grünanlagen vor. Lediglich auf den Wegen im Bereich von Spielplätzen, Spiel- und Liegewiesen, Zierflächen und Biotopen und im Westpark müssen Hunde an die Leine. Diese Flächen dürfen übrigens von Hunden generell nicht betreten werden.
Diese seit 1991 geltende Regelung hat sich bewährt.
Hundeauslaufflächen sind nach den uns vorliegenden Informationen nicht ganz unproblematisch: Im Einzelfall ist es schwierig, ausreichend große und geeignete Flächen zu finden. Auch werden diese Flächen nicht von allen Hundehaltern angenommen. Vor einigen Jahren hat das Baureferat im Ostpark eine – allerdings nicht eingezäunte – Hundewiese eingerichtet. Manche Hundehalterinnen und Hundehalter fühlen sich nicht wohl dabei, mit ihrem Zamperl auf diese Wiese zu gehen, weil dort auch viele große Hunde herumtoben. Die Hundeauslaufflächen bieten keine Gewähr dafür, dass Hunde nicht auch auf anderen Flächen frei laufen.
Gute Erfahrungen hat das Baureferat mit den seit 2007 aufgestellten Hundekot-Tütenspendern gemacht. An den über 350 Spendern in städtischen Grünanlagen werden täglich etwa 15.000 Tüten entnommen. Die Beschwerden über hinterlassenen Hundekot sind dadurch seit einigen Jahren rückläufig.
Mit freundlichen Grüßen

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