Sehr geehrter Herr Unger,
zunächst herzlichen Dank für Ihre Beschwerde, die sich – wenn ich mir das Urteil erlauben darf – als stilistischer Hochgenuss erwies. Der Vorgang ist mir erst durch Ihren Hinweis bekannt geworden, und ich musste mich erst bei den zuständigen Behörden erkundigen.
Sie hatten sich in dieser Angelegenheit auch direkt an das Kreisverwaltungs- referat gewandt, das Ihnen ja bereits mitgeteilt hat, dass dort das Feuerwerk durchaus kritisch eingeschätzt worden war und die zuständige Pyrotechnik- firma hierüber informiert worden ist.
Daraufhin wurde seitens der Firma versichert, Feuerwerkskörper mit geringer Steighöhe, relativ leise abbrennende Effekte sowie keine reinen Knalleffekte zu verwenden und das Feuerwerk frühzeitig zu beenden. Durch diese Maß- nahmen konnten die Beeinträchtigungen für Mensch und Tier zwar nicht gänzlich vermieden, zumindest aber doch in Grenzen gehalten werden. Eine seitens des KVR angeregte freiwillige Verlegung des Feuerwerks war nach Aussage des Veranstalters leider nicht möglich.
Für eine amtliche Untersagung aber lagen keine ausreichenden rechtlichen Gründe vor. Das Feuerwerk war korrekt bei der Regierung von Oberbayern angemeldet und eine besondere Genehmigung nicht erforderlich, da das Unternehmen eine entsprechende Feuerwerks-Dauerbrenn-Erlaubnis besitzt. Ich werde aber nachfassen, ob diese „Feuerwerks-Dauerbrenn-Erlaubnis“ auch auf Zusagen zurückgeht, die in der Praxis nachweislich Ihrer Schilder- ungen nicht eingehalten werden. Sie erhalten hier wieder Bescheid von mir.
Die Zustimmung der Messe München (als Grundstückseigentümer) lag ebenfalls vor. Als Aufsichtsratsvorsitzender der Messe werde ich die Geschäftsführung aber fragen, wie sie ihre Zustimmung nach den zwischen- zeitlich gemachten Erfahrungen sieht. Erforderlichenfalls werde ich die Angelegenheit auch im Aufsichtsrat zur Sprache bringen.
Mit freundlichen Grüßen

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am 04. November 2012
1.
am 06. November 2012
2.
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