Sehr geehrter Herr Altun,
nachdem das Befahren des Gehwegs im Interesse des Fußgängerverkehrs nicht in Betracht gezogen werden kann, besteht ersatzweise zur Abwicklung des Lieferverkehrs grundsätzlich die Möglichkeit, eine Lieferzone einzurichten.
In diesem Zusammenhang muss aber auch bedacht werden, dass dies immer mit der Auflösung von Parkplätzen verbunden ist, was gerade in Parklizenzgebieten mit hohem Parkdruck, nicht immer unkritisch verläuft. Die Entscheidungsbefugnis für die Einrichtung einer Lieferzone liegt bei den Bezirksausschüssen.
Daher wurde der zuständige Bezirksausschuss um eine Stellungnahme bzw. Entscheidung gebeten. Eine entsprechende Entscheidung steht noch aus. Sobald ein Ergebnis vorliegt, werden Sie selbstverständlich verständigt.
Mit freundlichen Grüßen

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