Sehr geehrter Her Weber
vielen Dank für Ihre Anfrage auf direktzu Christian Ude. Entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort, sie ist auf ein Büroversehen zurückzuführen.
Sie fragten mich, mit welcher Berechtigung Karl Richter als Stadtrat im Münchner Rathaus wirken darf. Dazu darf ich Ihnen folgende Antwort übermitteln.
Herr Karl Richter wurde bei der Kommunalwahl im Jahr 2008 von einer ausreichenden Zahl von Münchner Bürgerinnen und Bürgern in den Stadtrat gewählt. Bis zum Ende der Amtsperiode am 30. April 2014 hat er damit alle Rechte eines gewählten Stadtratsmitglieds. Weder der Oberbürgermeister noch der Stadtrat insgesamt kann diese Rechte beschneiden.
Allerdings sind sich alle demokratischen Kräfte im Stadtrat (also 80 von 81) einig, der rechtsextremen Agitation von Karl Richter gemeinsam entgegen zu treten und an die Bürgerschaft zu appellieren, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, damit rechtsextreme Stimmen nicht von der Stimmenthaltung von Demokraten profitieren können.
Mit freundlichen Grüßen

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am 11. Januar 2013
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am 21. Februar 2013
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am 26. Februar 2013
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