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Sonstige
Beschwerde über die zur Zeit gängige Praxis zur Genehmigung von Demonstrationen in München
Sehr geehrter Herr Ude
Aus aktuellem Anlass möchte ich eine Beschwerde einreichen, die ein Überdenken der aktuellen Praxis, Demonstrationen im Münchner Stadtgebiet zu genehmigen, zur Folge haben soll.
Gestern am 14. März 2011 hat eine Demonstration einer kleinen Splittergruppe militanter Raucher erneut zu erheblichen Verkehrsbehinderungen im Bereich der Leopoldstraße geführt.
Als Veranstalter der Kundgebung zeigt sich ein Baldhamer Gastronomiebetrieb (Karibic Beach) verantwortlich. Obwohl die Veranstaltung vollmundig als „Grossdemo“ angekündigt wurde, konnten nicht einmal zweihundert Teilnehmer gezählt werden. Eine erste Demonstration mit identischem Anliegen (aber genauso wenig Teilnehmern) fand am 24. Januar 2011 statt. Weiterhin sind zwei weitere Demonstrationsveranstaltungen für den 28.03.2011 und den 11.04.2011 geplant, die offensichtlich auch bereits durch das KVR genehmigt wurden. Zumindest wirbt der Veranstalter auf vereinzelt in Gastronomiebetrieben aushängenden Plakaten dafür.
Am 04. August 2011 wurde ein Volksentscheid durchgeführt, mit dem sich 2.1 Millionen Bürger für die Durchsetzung eines strikten Rauchverbots in der bayrischen Gastronomie ausgesprochen haben. Eine kleine Gruppe von Rauchern, organisiert durch einen Baldhamer Kneipenwirt, ist nun der Meinung, das geltende Gesundheitsschutzgesetz durch lautstarken Protest und erhebliche Verkehrsbehinderungen infrage stellen zu müssen. Es bleibt dieser Splittergruppe unbelassen, einen neuen Volksentscheid zu initiieren, der das Ergebnis des Volksentscheids vom 4. August 2010 revidiert. Dies ist die einzige Möglichkeit, die bestehende Regelung außer Kraft zu setzen. Die zurzeit durchgeführten Aktionen werden keinerlei Einfluss auf die Gesetzeslage haben, führen aber zu einer erheblichen Belästigung des Kraftverkehrs im Bereich der Innenstadt.
Offensichtlich ist es zurzeit gängige Praxis, Demonstrationen ohne Rücksicht auf mögliche Behinderungen des Straßenverkehrs und den daraus entstehenden Kosten für die Allgemeinheit zu genehmigen. Gegen diese Praxis wird Beschwerde eingelegt.
Meine Fragen zu dieser Thematik sind nachstehend aufgeführt:
- Wer übernimmt die Kosten für den Polizeieinsatz?
- Wieso wird den Anträgen trotz der offensichtlich inflationären Tendenz von Veranstaltungen dieser Art stattgegeben (vier Demonstrationen innerhalb von wenigen Wochen, jeweils mit identischem Anliegen und einer geringen
Teilnehmerzahl)?
- Weshalb wird bei der zu erwartenden, geringen Anzahl an Teilnehmern eine Hauptverkehrsstraße für den Verkehrsbetrieb gesperrt?
- Ist es nicht auch möglich, den Demonstrationsort vorzugeben. D.h., an einen Ort zu verlegen, der den Straßenverkehr nicht in dem Maße behindert. Bei der geringen zu erwartenden Anzahl an Teilnehmern wäre es durchaus denkbar, den Demonstrationszug auch auf dem Gehweg der Leopoldstraße durchzuführen. Im Bereich des Demonstrationszuges stehen Gehwege zur Verfügung, die durchaus die Kapazität haben, 150 bis 200 Personen aufzunehmen, ohne dass daraus größere Behinderungen für andere Passanten entstehen.
- Wäre es nicht denkbar, den Ort der Veranstaltung in die Fußgängerzone, z.B. im Bereich des Marienplatzes zu verlegen. Es ist nicht anzunehmen, dass hieraus Behinderungen oder Belästigungen von Passanten entstehen, da die Anzahl an Demonstranten gering ist.
Niemandem soll es benommen sein, das Recht auf Demonstrationsfreiheit wahrzunehmen. Die Frage muss trotzdem erlaubt sein, weshalb eine kleine Splittergruppe von weniger als zweihundert Personen – angeführt von einem Kneipenwirt – die Erlaubnis erhält, eine Münchner Hauptverkehrsader mehrere Male im Zeitraum weniger Wochen zu blockieren und dadurch erhebliche Störungen des Münchner Straßenverkehrs zu verursachen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Jacobsohn
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