Sehr geehrter Herr Hilburger,
der Beihilfeanspruch von Tarifbeschäftigten beruht auf tarifvertraglichen Regelungen, die grundsätzlich nur für aktive Beschäftigte gelten. Der tarifvertragliche Beihilfeanspruch endet daher mit dem Renteneintritt.
Zuständig für Sie ist die Städtische Klinikum München GmbH (StKM), in die die bis dahin eigenbetrieblich geführten städtischen Krankenhäuser zum 1.1.2005 übergeleitet wurden.
Eine Weitergewährung der Beihilfe nach Verrentung ist nicht Bestandteil des Tarifvertrags zur Personalüberleitung vom 12. November 2004, der seitens der Landeshauptstadt München und der Städtischen Klinikum München GmbH mit ver.di und mit dem Marburger Bund abgeschlossen wurde. Deshalb wird eine Weitergewährung seitens der Städtischen Klinikum München GmbH nicht praktiziert und könnte aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vom Klinikum leider auch nicht finanziert werden.
Mit freundlichen Grüßen

Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.