Sehr geehrter Herr Paulik,
vielen Dank für Ihren Beitrag, der mir allerdings hinsichtlich des weiteren Verfahrens zur Errichtung eines City-Service-Centers auf einem Missverständnis zu beruhen scheint.
Die Möglichkeit, das City-Service-Center auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes - der ja bereits ein Gewerbegebiet ausweist - und mittels Befreiungen von einzelnen Festsetzungen dieses Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zu ermöglichen, wurde vom zuständigen Referat für Stadtplanung und Bauordnung geprüft und verworfen. Ein „Schnellverfahren“ ist damit vom Tisch.
Die Gründe hierfür waren u. a., dass für die vorgesehene Nutzung mehrere Befreiungen erforderlich gewesen wären und zudem bei dieser Verfahrensweise auch keine Bürgerbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches mehr stattgefunden hätte, sondern lediglich im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Beteiligung der unmittelbar betroffenen Nachbarn durchgeführt worden wäre.
Die Entscheidung, stattdessen eine Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen, eröffnet dagegen erst die Möglichkeit, die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Die Herbeiführung eines Aufstellungsbeschlusses für die Änderung des Bebauungsplanes bedeutet, dass ein Bauleitverfahren eingeleitet wird. Eine Entscheidung über das Projekt selbst wird im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses jedoch noch nicht getroffen. Sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch der Bezirksausschuss werden im Bebauungsplanverfahren mehrfach beteiligt. Außerdem erachte ich hier zusätzlich die Durchführung einer öffentlichen Erörterungsveranstaltung für unbedingt erforderlich.
Sowohl in den gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungen wie auch in der Erörterungsveranstaltung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Ihre Belange nachdrücklich vorzutragen.
Die ermittelten Informationen, Einwendungen und Anregungen werden gesammelt, bewertet und abgewogen und dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Erst dann wird sich auch zeigen, ob und wie die Planung fortgesetzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen

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am 23. Mai 2012
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