Sehr geehrte Frau Gehr,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Um es gleich vorweg zu schicken – die Stadt ist nicht Veranstalter des Bayernmarkts und hat ihn auch nicht beworben. Selbst das Grußwort in dem von Ihnen zitierten Werbeflyer stammt nicht von einem städtischen Repräsentanten, sondern vom Landtagsabgeordneten Dr. Thomas Zimmermann.
Der Bayernmarkt findet bereits seit Jahren auf dem Orleansplatz statt. Die Platzvergabe und Durchführung dieser Marktveranstaltung werden vom Kreisverwaltungsreferat genehmigt und sicherheitsrechtlich zum Beispiel hinsichtlich Brand- und Lärmschutz betreut. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird der Markt nach der Gewerbeordnung festgesetzt.
Im Rahmen der allgemeinen Gewerbefreiheit kann der Veranstalter die Händler selbst auswählen, die sich zuvor im Rahmen seiner öffentlichen Ausschreibung aus ganz Deutschland für eine etwaige Teilnahme gemeldet hatten. Auf das Warensortiment, die Namensgebung des Marktes und die Händlerauswahl nimmt die Stadt München keinen Einfluss.
Mit freundlichen Grüßen

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