Sehr geehrte Frau Renner,
zu diesen und vielen anderen Fragen zum Bau der Anwohnertiefgarage am Josephsplatz wurde bereits ausführlich und mehrfach (auf direktzu etwa unter http://direktzu.muenchen.de/ude/messages/bau-einer-tiefga...) geantwortet.
Inzwischen wurden die Haushalte vor Ort außerdem durch ein ausführliches Faltblatt über den Beginn der Bauarbeiten informiert. Zusätzlich geben Fachleute des Baureferates im Baucontainer am Platz vor der Kirche jeden Donnerstag von 16 bis 18 Uhr Auskunft zum Bauablauf und zur Bautechnik der Anwohnertiefgarage.
Ich bitte um Verständnis, dass ich die bereits erteilten Auskünfte nicht nochmals darlegen möchte. Zu den neuen Gesichtspunkten in Ihrem Schreiben stelle ich fest:
a) Es ist richtig, dass bei den Bürgerversammlungen jeweils nur die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Stadtbezirks stimmberechtigt sind. Die Bürger- und Einwohnerversammlungs-Satzung der Landeshauptstadt München schreibt dies zwingend vor. Ihre Feststellung, es seien Ja-Stimmen von städtischen Mitarbeitern, die in den ersten Reihen saßen, bei der Abstimmung mitgezählt worden, muss ich nachdrücklich zurückweisen. Zum einen stimmen die städtischen Mitarbeiter bei den Abstimmungen nie mit, zum anderen verfügen diese auch gar nicht über die für die Abstimmung erforderliche Stimmkarte, sofern sie nicht zufällig im Stadtbezirk wohnen. Die Mitglieder des Bezirksausschusses haben dagegen bei den Bürgerver- sammlungen selbstverständlich Stimmrecht. Die Versammlungsleitung als auch die zur Unterstützung anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Direktoriums können vom Podium aus die Mehrheiten bei den Abstimmungen sehr gut beurteilen,. Selbstverständlich wird immer dann, wenn das Ergebnis nicht eindeutig erkennbar ist, jeweils einzeln nachgezählt.
b) Im vorliegenden Fall bestand keine Zweifel am Abstimmungsergebnis. Daher bestand kein Anlass für eine Nachzählung.
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c) Das Foto zeigt eine realistische Darstellung des künftigen Platzes.
Mit freundlichen Grüßen

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am 20. Mai 2013
1.
am 31. Mai 2013
2.
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