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Planen und Bauen
Ausschreibung von Grundstücken im 4. BA der Messestadt Riem
Sehr geehrter Herr Ude,
in der Messestadt Riem sind zwei getrennte Ausschreibungsverfahren für den 4. BA geplant.
Meine drei Fragen in diesem Zusammenhang:
1. Weshalb werden Baugemeinschaften aus dem Verfahren für die südlichen Grundstücke ausgenommen und stattdessen auf die Ausschreibung für den nördlichen Teil verwiesen?
2. Welche Möglichkeit gibt es für Baugemeinschaften, doch noch an ein Grundstück des Südteils zu gelangen (bspw. durch Rückgabe durch den Bauträger)?
3. Wäre eine Ausschreibung unabhängig vom Adressatenkreis für die beiden Teile nicht gerechter?
Zum Hintergrund: Von der städtebaulichen Planung her entsprechen die vorgesehenen Baukörper (inkl. Vorgaben zu Wohn- und Geschossflächen, Geschossflächenzahl und Geschossanzahl, Grünflächenanteile) viel eher den kommerziellen und gestalterischen Erwartungen von Baugemeinschaften als denen von Bauträgern. So wird ein Bauträger Wohnflächen teurer verkaufen können als gemeinschaftliche Grünflächen. Mitglieder von Baugemeinschaften hingegen legen starken Wert auf das Wohnumfeld, zu dem auch Grünflächen(anteile) gehören. Allgemein muss doch (neben der erfolgreichen Platzierung der Grundstücke am Markt) ein Nebenziel der Ausschreibungen sein, dass das bessere Konzept überzeugen muss - nicht, wer es realisiert.
Zuletzt noch die 4. Frage: Welchen Status haben die beiden Ausschreibungen und wie ist der weitere (aktuelle) Zeitplan?
Herzlichen Dank für Ihre Auskunft!
Ralf Hamester
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am 24. Dezember 2011
1.
am 07. Januar 2012
2.
Kommentar zu Kommentar 2 am 09. Januar 2012
3.
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