Sehr geehrter Herr Langhammer,
schon in Ihrem ersten Satz drücken Sie die Vermutung aus, dass sich die Stadt München hätte frei entscheiden können, zwischen dem Optionsmodell und der Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur in einem Jobcenter. Diese Annahme ist falsch. In Wahrheit hat der Gesetzgeber eine klare Entscheidung zugunsten des Jobcenters getroffen und sogar im Grundgesetz verankert und den Kommunen nur die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag zu stellen, von der Landesregierung als Optionskommune zugelassen zu werden. Das Jobcenter ist also der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Regelfall und über die Zulassung als Optionskommune entscheidet in Wahrheit die Landesregierung. Hätte München einen solchen Antrag gestellt, hätte die Stadt damit zunächst nur eine weitere Unsicherheit erreicht, wie die Zukunft der ARGE aussehen wird. Mit einer Anerkennung als Optionskommune ist nur zu rechnen, wenn dies der Bayerischen Staatsregierung politisch vorteilhaft erscheint.
Gleichwohl hat sich die Landeshauptstadt sehr intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Antrag auf Anerkennung als Optionskommune gestellt werden soll oder nicht. Die sorgfältige Abwägung aller Gesichtspunkte hat dazu geführt, dass sich keine ausreichende Mehrheit für eine Antragstellung fand. Diese Entscheidung deckt sich mit der Haltung fast aller deutschen Großstädte. Ihre These, dass die Stadträte aller deutschen Großstädte unsachlich oder gar unmenschlich gewesen seien, klingt doch recht anmaßend. Wollen Sie wirklich den gewählten Vertretungen fast aller deutschen Großstädte jede Sachkenntnis und jedes Verantwortungsgefühl absprechen und diese Eigenschaften nur solchen Personen zuordnen, die in dieser Organisationsfrage zur selben Meinung gelangen wie Sie?
Im Übrigen darf ich Sie auf einen gedanklichen Widerspruch in Ihrer Argumentation hinweisen: Einleitend vertreten Sie die Auffassung, dass vor allen anderen Gesichtspunkten bei dieser Entscheidung der Kostenfaktor die entscheidende Rolle gespielt habe, abschließend behaupten Sie aber, dass das Kostenargument nur „ein vorgeschobener“ gewesen sei. Was gilt denn nun? War der Kostenfaktor allein entscheidend oder nur vorgeschoben? Beides zugleich geht ja wohl nicht.
Mit vollem Recht weisen Sie hingegen darauf hin, dass die Arbeitsgemeinschaft München „in vielen Teilen gut gearbeitet“ hat. Dem kann ich mich nur voll und ganz anschließen. Gerade die Münchner Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung galt als ein besonders gelungenes Beispiel für erfolgreiche Kooperation, die auch im bundesweiten Vergleich hervorragende Ergebnisse erzielen konnte. Denn die Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommune gewährleistete, dass die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus einer Hand betreut werden und Leistungen aus einer Hand erhalten. Deshalb haben wir uns auch bei der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordenen Neuorganisation am Erfolgsmodell „Kooperation“ orientiert. Durch die Kooperationsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit ist es uns gelungen, gute Lösungen für die Landeshauptstadt München zu erzielen. So konnte z.B. vermieden werden, dass der telefonische Zugang nur noch über ein Callcenter möglich ist. Im Jobcenter München gibt es weiterhin eine feste Ansprechpartnerin bzw. einen festen Ansprechpartner sowohl für Leistungsfragen als auch in der Arbeitsvermittlung.
Auch das von Ihnen benannte Front- und Backoffice-System wird es im Jobcenter München nicht geben. Dies erhält, neben anderen Vorteilen, auch die Attraktivität der Arbeitsplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da ihr Arbeitsplatz vielseitig und hochwertig bleibt.
Nicht zuletzt konnte die regionale Anbindung der Standorte in den Sozialbürgerhäusern sichergestellt werden, so dass auch in Zukunft der Grundgedanke der Sozialbürgerhäuser fortbestehen kann. Sicherlich wird es in der Aufgabenwahrnehmung Veränderungen geben. Diese sind zum einen dem gekürzten Budget geschuldet (dies trifft aber auch alle Optionskommunen), zum anderen der notwendigen Weiterentwicklung von Konzepten und der Optimierung von Arbeitsabläufen. Beide Träger werden jedoch darauf achten, dass das Jobcenter München seine Dienstleistungen effizient, bürgernah und serviceorientiert erbringt. Ein weiterer wichtiger Baustein ist und bleibt, die Arbeitsstrukturen mitarbeiterorientiert umzusetzen und einzuhalten. Der Stadtrat lässt sich hierzu regelmäßig über die Umsetzung der Neuorganisation sowie die aktuelle Situation des Jobcenters München berichten. Ich bin davon überzeugt, dass die Zusammenarbeit im Jobcenter München in der Zukunft genauso erfolgreich sein bzw. bleiben wird, wie sie es innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH gewesen ist.
Sie sehen also, dass viele Ihrer Befürchtungen jetzt bereits ausgeräumt werden können. Einen Gesichtspunkt darf ich noch hinzufügen: Die deutschen Städte haben lange dafür gekämpft, dass der Bund sich endlich zu seiner Verantwortung für das Thema der Dauerarbeitslosigkeit bekennt und dass alle Hilfeleistungen für den betroffenen Personenkreis unter einem Dach zusammengefasst werden, selbstverständlich unter Einbeziehung der Kompetenzen der Arbeitsagentur. Die hier erreichten Fortschritte sollten nicht aufs Spiel gesetzt werden. Dabei räume ich ein, dass es zu Beginn der Kooperation durchaus Reibungsverluste zwischen den zwei unterschiedlichen Verwaltungskulturen gegeben hat. Als Präsident des Deutschen Städtetags konnte ich wichtige Korrekturen durchsetzen, mit denen zentralistische und bürokratische Tendenzen der Bundesagentur zurückgedrängt und kommunale Standards verteidigt wurden. In den folgenden Jahren ist die Kooperation aber immer besser geworden. Allerdings wissen wir auch, wie viele Belastungen grundlegende Organisationsänderungen gerade für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten. Die allermeisten deutschen Großstädte schreckten deshalb davor zurück, nach den grundlegenden Organisationsänderungen der Vergangenheit (erst die Zusammenfassung in der ARGE, dann der Rechtszustand nach dem Verfassungsgerichtsurteil) weitere Veränderungen in der Zukunft zu beantragen. Dies geschah nicht zuletzt aus Rücksicht auf die Belegschaft.
Mit freundlichen Grüßen

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