Sehr geehrte Frau Dr. Schwarz,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 27.02.2012. Sie sprechen sich darin gegen Pläne aus, in Ihrer Wohnanlage durch nachträgliche Aufstockungen neuen Wohnraum zu schaffen.
Hierzu bestätigt mir das zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dass bei der Lokalbaukommission mehrere Bauanträge für Aufstockungen eingereicht worden sind. Nach Aussage der Bauherrin stehen diese Maßnahmen auch im Zusammenhang mit energetischen Ertüchtigungen und einer gestalterischen Aufwertung der Gesamtwohnanlage. Sie sollen damit auch den Wohnwert für alle Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen.
Grundsätzlich halte ich Dachgeschossausbauten und Aufstockungen von bestehenden Wohnanlagen für einen willkommenen Beitrag zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in bereits günstig erschlossenen Lagen. Natürlich bleiben während der Bauzeit Störungen nicht aus. Trotzdem zeigen viele realisierte Projekte, dass sich dieser Weg lohnt und auch in Verbindung mit gestalterischen Aufwertungen bei den Fassaden und Freiflächen ganz hervorragende Lösungen erreicht werden können. Gerade von städtischen Wohnbaugesellschaften sind mir dazu aus den letzten Jahren eine Reihe von sehr gelungenen Beispielen bekannt.
Die Wohnanlage an der Guardinistraße stellt in ihrer architektonischen Ausprägung heute ein einheitliches Gesamtkonzept dar und wird darin optisch durch eine sehr differenzierte Höhenstaffelung bestimmt. Damit die gestalterische Qualität, die Ihre Siedlung besitzt, nicht durch ein unkoordiniertes Vorgehen gefährdet wird, hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung für den betroffenen Bereich die Vorlage eines Gesamtkonzeptes verlangt. In diesem Zusammenhang wird dann auch auf die Bedeutung der Wohnanlage als Zeugnis einer zurückliegenden Zeitepoche einzugehen sein. Die für die Aufstockungen zum Teil erforderlichen Befreiungen vom geltenden Bebauungsplan werden selbstverständlich nur dann erteilt, wenn unter Berücksichtigung aller Belange das Ergebnis auch wirklich überzeugend ausfällt.
Soweit Sie auch anführen, dass betroffene Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften sich gegen die Pläne aussprechen, gehe ich davon aus, dass die zivilrechtlichen Aspekte unter den direkt Beteiligten geklärt werden.
Ich werde mich vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung über den weiteren Fortgang informieren lassen.
Mit freundlichen Grüßen

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