Sehr geehrter Herr Dittrich,
die von Ihnen angesprochene Verwarnung wurde nicht von den städtischen Überwachungskräften des Kreisverwaltungsreferats, sondern von der Polizei erteilt, die für die Überwachung des Bennoviertels zuständig ist.
Für Fälle wie den von Ihnen geschilderten bietet die mit der Ausstellung von Parkausweisen beauftragte Dienststelle im Kreisverwaltungsreferat an, mehrere Kennzeichen in einen Parkausweis einzutragen. Wenn also nachvollziehbare Gründe - so wie der von Ihnen geschilderte Werkstatttermin - vorliegen, haben Sie die Möglichkeit, das Leihfahrzeug gegen eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro in den Parkausweis aufnehmen zu lassen.
Die Hinterlegung eines Hinweiszettels im Leihfahrzeug reicht dagegen leider nicht aus. Ich bitte Sie aber in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass eine derart legere Überwachungspraxis viele Formen der missbräuchlichen Verwendung ermöglichen würde. Die pauschale Duldung von Hinweiszetteln würde letztendlich die Überlassung von Parkausweisen innerhalb des Stadtgebietes in einer Art und Weise ermöglichen, welche weder im Ausmaß einschätzbar, noch im Vollzug kontrollierbar wäre.
Mit freundlichen Grüßen

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