Sehr geehrter Herr Unkel,
ich darf Ihnen versichern, dass die die Politik der Stadtregierung nach wie vor für Lebensqualität und Umweltfreundlichkeit steht. Auch bei der Frage der Bebauung des Grundstücks an der Gustav-Meyrink-Straße/Alte Allee mit einer vor Ort dringend benötigten Kinderkrippe wurden die verschiedenen Interessen sorgfältig abgewogen.
Die Nachfrage nach Betreuungsmöglichkeiten für Kinder nimmt stetig zu - bereits zum 9. Mal in Folge konnten wir uns in München auch im vergangene Jahr über einen Geburtenüberschuss freuen. Die Eltern haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Für Kinder über drei Jahren gilt dies bereits jetzt, ab August 2013 tritt der Rechtsanspruch auch für Kinder unter drei Jahren in Kraft. Die Kommunen sind deshalb zum bedarfsgerechten Ausbau des Kinderbetreuungsangebots verpflichtet. In einer dicht bebauten Großstadt wie München gestaltet sich gerade die Suche nach geeigneten Grundstücken dafür zunehmend schwierig.
Das Grundstück an der Gustav-Meyrink-Straße/Alte Allee befindet sich in städtischem Eigentum und ist mit ausgewiesenem Baurecht nach § 34 Bundesbaugesetz (BBauG) ausgestattet. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 16.2.2011 dort der Errichtung einer Kinderkrippe zugestimmt. Zunächst war eine viergruppige Kinderkrippe geplant. Um den ortsbildprägenden Baumbestand an der Alten Allee zu erhalten und damit dem besonderen Charakter der Alten Allee Rechnung zu tragen, wurde der Baukörper in der weiteren Planung verkleinert auf eine dreigruppige Einrichtung und so weit wie möglich nach Westen verschoben. Der Stadtrat hat sich am 01.02.2011 noch einmal mit dem Bauvorhaben befasst, dabei wurden auch mögliche alternative Standorte betrachtet.
Nach Abwägung aller Varianten wurde allerdings festgestellt, dass der Bau der geplanten Kinderkrippe mit dem geplanten Fertigstellungsziel 2013 nur auf dem Grundstück an der Gustav-Meyrink-Straße/Alte Allee realisiert werden kann. Den zur Vorbereitung der Baumaßnahme notwendigen Baumfällungen wurde daher mehrheitlich zugestimmt. Gemäß den artenschutzrechtlichen Bestimmungen, die Baumfällungen nur vor Beginn der Vogelbrutzeit (1. März bis 30. September) zulassen, wurden die Fällungen bereits Anfang Februar durchgeführt.
Ich bitte um Ihr Verständnis für diese im Interesse der Münchner Kinder notwendigen Entscheidungen. Sie wollen doch sicherlich – um es in Ihrer Sprache zu sagen – keine “kinderfeindliche Politik”, die sich über Rechtsansprüche der Bürgerschaft hinwegsetzt, oder?
Mit freundlichen Grüßen

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am 02. Januar 2012
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