Die Amtszeit von Oberbürgermeister Christian Ude endete nach über 20 Jahren am 30. April 2014.
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Gesellschaft und Soziales
ALG 2 Zwangsumzug wegen erhöhter Grundmiete
Bei uns wurde ein Altbau komplett saniert,also Neubauqualität, dadurch stiegen natürlich die Grundmieten. So beträgt jetzt die Grundmiete 467,40€ für ca. 50 qm Die Heizkosten wurden durch die Moderniesierung allerdings mehr als halbiert. Das heißt voher über 100 € monatlich jetzt nur noch 50€ monatlich.Das betriff in in diesen Wohnungen mehrere Mieter die von Arbeitslosengeld 2 leben.
Das Jobcenter legt aber eine Mietobergrenze von 449,21€ für die Wohnung fest,obwohl doch der Mietspiegel höher liegt und verlangt wegen der Erhöhung von sage und schreibe 18,19 € einen Umzug in eine Wohnung die der Grenze entspricht. Das so etwas in München als Ballungsgebiet garnicht mehr möglich ist scheint hier noch nicht angekommen zu sein. Zudem steigen bei einer anderen Wohnung dann ja wieder die Heizkosten,so dass das Jobcenter im Endeffekt draufzahlt, von den Kosten des Umzugs und der Einrichtung ganz zu schweigen.
Darf das Jobcenter das,oder muss sich der Jobcenter auch an den Mietspiegel halten?
Sie selbst haben sich ja schon über die hohen Mieten in München für sozial schwächere ausgesprochen und das hier die Stadt eben etwas dazu gibt. Über eine Antwort und Aufklärung wäre ich sehr dankbar.
mfg
H.Mathe
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am 06. Juni 2012
1.
am 07. Juni 2012
2.
am 11. Juni 2012
3.
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