Sehr geehrte/r Frau/Herr Zimmermann,
auf Ihre E-Mail vom 30.01.2014 hin habe ich das Kreisverwaltungsreferat als Fachreferat beauftragt, mich umfassend über die derzeitige Sachlage betreffend der Bettler mit Hunden zu informieren.
Das Betteln mit Hunden unterliegt per se keinem Verbot, soweit keine Anhaltspunkte gegeben sind, die auf einen tierschutz- oder tierseuchen- rechtlichen Verstoß durch die Halterin / den Halter oder auf verbotenen Handel mit Hundewelpen hinweisen. Hierfür gibt es in unregelmäßigen Abständen Kontrollen der zuständigen Amtstierärzte, inwiefern die Vorgaben eingehalten werden. Bei den bisherigen Überprüfungen wurde kein einziger Hund angetroffen, der Anzeichen einer medikamentösen Ruhigstellung zeigte. Bei der Feststellung von Vergehen gegen das Tierschutz- und/oder Tier- seuchengesetz können als Sofortmaßnahme Anordnungen zur artgemäßen Tierhaltung bis hin zur Wegnahme der Tiere getroffen werden. Parallel dazu gibt es die Möglichkeit, Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren einzuleiten.
Grundsätzlich toleriert die Landeshauptstadt München und die Polizei bedürftige Bettler und Familienverbände, die für sich oder für ihre Familie in nichtstörender Art einen Beitrag zum Lebensunterhalt auf öffentlichem Verkehrsgrund erbetteln. Die Ausnahme hiervon bilden die Münchener Altstadt-Fußgängerbereiche, in denen das Betteln satzungsgemäß in jeglicher Form verboten ist.
Anders zu betrachten ist aggressives und störendes Betteln oder Betteln durch z.B. organisierte Banden, da diese Bettelformen nicht mehr dem Gemein- gebrauch von öffentlichen Straßenflächen unterliegen. Organisiertes Betteln kann vorliegen, wenn Bettler z.B. durch Dritte erkennbar „dirigiert“ und ihnen Bettelplätze „zugewiesen“ werden. Ein weiteres Indiz kann das erkennbare Einsammeln der Bettelerlöse durch Dritte darstellen. Diese Bettelformen werden auch konsequent bußgeldrechtlich verfolgt.
Die Polizei und die Landeshauptstadt München setzen auch künftig alles daran, insbesondere gegen organisiertes Betteln vorzugehen und zu erreichen, dass insbesondere die Hintermänner der Bettelgruppen ihr kriminelles Handeln, das meist durch Androhen von Gewalt gegen einzelne Bandenmitglieder geprägt ist, aufgeben oder zumindest künftig München als Bettelörtlichkeit meiden.
Deshalb haben wir auch die Bitte an Sie, Beobachtungen, die auf verbotenen Handel mit Welpen oder verbotenes Betteln schließen lassen, unverzüglich der Polizei unter der Tel.: 110 anzuzeigen.
Abschließend ist noch zu erwähnen, dass Hundesteuer nur von denjenigen Personen entrichtet werden muss, die ihren Hauptwohnsitz in München haben.
In der Mehrheit der kontrollierten Bettler mit Hunden wurde ein Hauptwohnsitz im Ausland festgestellt.
Mit freundlichen Grüßen

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am 12. Februar 2014
1.
Kommentar zu Kommentar 1 am 19. Februar 2014
2.
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