Die Amtszeit von Oberbürgermeister Christian Ude endete nach über 20 Jahren am 30. April 2014.
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Sonstige
Nachbarschaftsprobleme
Sehr geehrter Herr Ude,
wir leben in einem Dreispänner (Eckhaus), das Mittelhaus hat eine Grundstücksbreite von 5,80 m und ist nach SW exponiert. In diesem schmalen Grundstückssteifen wurde nun - unter Berücksichtigung des Nachbarschaftsabstandes von 2 m - ein Walnussbaum gepflanzt, der über 2 m Höhe erreicht hat. Da bekanntlich Walnussbäume sehr hoch und ausladend wachsen, ist in nächster Zukunft abzusehen, dass dieser Baum eine Einstrahlung von SW (also die Abendsonne) völlig unterbindet. Da im direkten Süden ein hohes Haus und geschützte Bäume stehen, vermoost der Garten zusehens, da nur mehr die Ostsonne für eine geringe Einstrahlung sorgt. Es steht zeitnah zu befürchten, dass der Walnussbaum unter die 5-Jahresfrist fällt bzw. selbst geschützt ist.
Gartenratgeber empfehlen bei Walnussbäume einen Pflanzabstand von 4 m . (Das bedeutet, dass bei einem 5,80 m breiten Grundstück die Pflanzung nur zu Lasten der Nachbargrundstücke gehe kann).
Meine Frage: Gibt es in diese Fall Abhilfe oder muss ich hilflos zusehen, wie mein Grundstück unbrauchbar wird?
Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen und verbleibe
mit freundlichen Grüße
Rainer Rebling
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