Sehr geehrte Frau Herrmann,
für die Unterbringung des erwähnten Personenkreises ist die Regierung von Oberbayern zuständig und nicht die Landeshauptstadt München.
Deswegen habe ich mich bezüglich Ihres Anliegens mit der Regierung von Oberbayern in Verbindung gesetzt und folgende Stellungnahme der zuständigen Abteilung erhalten, die ich im Wortlaut wiedergebe:
„Die Regierung von Oberbayern ist aufgrund des weiterhin sehr hohen Zuganges von Flüchtlingen verpflichtet, neue Unterkünfte für Asylbewerber sowohl in ganz Oberbayern, als auch in der Landeshauptstadt München zu eröffnen.
Eine ausgewogene Verteilung der Unterkünfte auch im gesamten Stadtgebiet München wird dabei angestrebt. Im Stadtteil Berg am Laim wurde unter Beachtung dieser Vorgabe kürzlich das Gebäude in der Neumarkter Str. 43 für Zwecke der Asylbewerberunterbringung angemietet.
In dem Gebäude können nach Umbau entsprechend den Leitlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ca. 250 Personen untergebracht werden. Es ist geplant, die Unterkunft wie üblich mit harmonisierenden Nationen und einer Mischung aus Familien und Alleinstehenden zu belegen.
Die Betreuung wird durch Verwaltungspersonal und einen Hausmeisterdienst sowie eine Sozialbetreuung durch die Wohlfahrtsverbände sichergestellt.“
Mit freundlichen Grüßen

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